Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Wohngelderhöhung beantragen

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.

    Online-Dienst

    Wohngeld Erstantrag - Mietzuschuss

    ID: L100008_411787744

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wohngeldbehörde

    Ansprechpartner

    Wohngeldbehörde Altmarkkreis Salzwedel

    Beschreibung

    Zuständig für die Gemeinden des Altmarkkreises außer Salzwedel und Gardelegen

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),

    Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis über die Änderung.

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,

    die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,

    die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

    Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

    Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 30.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Eigentumswohnung, Wohngeldveränderung, Eigentüme, Wohngeldbescheid, Mietwohnung, Miete, Wohngeldhöhe, Mietzuschuss, Wiederholungsantrag, Wohngelderhöhung, Wohngeldbetrag, Einfamilienhaus, Lastenzuschuss, Wohngeldzahlung, Mieterhöhung, Eigenheim, Wohngeldantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English