Wohngelderhöhung beantragen
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.
Online-Dienst
Wohngeld Erhöhungsantrag - Mietzuschuss
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Zuständigkeit
Wohngeldbehörde
Ansprechpartner
Abteilung Wohngeld
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Soziales > Geschäftsbereich Bildung und Soziales
Leitung: Kirsten Rönicke
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen Di: 13:00 - 17:30 Uhr Mi: geschlossen Do: 09.00 - 12.30 Uhr Fr: geschlossen  
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214562
Telefon Festnetz: +49 345 2215411
Telefon Festnetz: +49 345 2215435
Fax: +49 345 2215404
E-Mail: wohngeld@halle.de
Formulare
Hinweise zum Wohngeld - Merkblatt
Wohngeldantrag für Heimbewohner/innen
Allgemeine Angaben eines Haushaltsmitgliedes zu seiner selbständigen Tätigkeit
Wohngeld, Datenschutzhinweis
Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Datenschutzhinweis Wohngeld 2024
Höchstbeträge für Miete und Belastung ab 01.01.2023
Angaben zum Gewinn eines Haushaltsmitgliedes mit selbständiger Tätigkeit
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
• Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),
• Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
• Nachweis über die Änderung.
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
• die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
• die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
• die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.
Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 30.01.2023
Stichwörter
Mietzuschuss, Eigentumswohnung, Wohngeldbescheid, Mieterhöhung, Wohngeldveränderung, Wohngeldhöhe, Wohngeldantrag, Eigenheim, Miete, Wohngelderhöhung, Einfamilienhaus, Wiederholungsantrag, Lastenzuschuss, Wohngeldbetrag, Eigentüme, Mietwohnung, Wohngeldzahlung