Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

    Erdaufschluss anzeigen

    Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    Online-Dienst

    Erlaubnisantrag für eine Grundwasserabsenkung [Serviceportal Landkreis Stendal]

    ID: L100008_406140170

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2024

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Zuständigkeit

    Bei einer Tiefe von unter 100 Metern ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. In einer Tiefe über 100 Metern ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) zuständig.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Wasserwirtschaft und Düngung

    Adresse

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.

    Kontakt

    Formulare

    Anzeige von Erdaufschlüssen und Bohrungen zur Gewinnung von Erdwärme oder Grundwasser
    In Sachsen-Anhalt erfolgt diese Anzeige über das Geothermieportal des Landes Sachsen-Anhalt. Die beim Ausfüllen erstellte pdf-Datei ist auszudrucken, zu unterschreiben und mit den notwendigen Unterlagen (u. a. Lageplan, Sicherheitsdatenblatt der Wärmeträgerflüssigkeit, Prüfzertifikat des Sondenherstellers) an die untere Wasserbehörde des Landkreises Stendal zu übersenden. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn er unterschrieben und zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der unteren Wasserbehörde eingereicht worden ist.

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2009

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Bitte informieren Sie sich bei der unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.

    Voraussetzungen

    Sie beabsichtigen einen Erdaufschluss/ eine Bohrung in das Erdreich vorzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie einen Erdaufschluss oder eine Bohrung in das Erdreich durchführen wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.

    Reichen Sie hierzu die Anzeige bei der zuständigen Stelle ein. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.

    Die zuständige Stelle prüft, ob durch den Erdaufschluss oder die Bohrung gefährliche Stoffe in das Grundwasser gelangen können. Zudem prüft sie, für welchen Zweck Sie den Erdaufschluss/ die Bohrung beabsichtigen.

    Gegebenenfalls erhalten Sie nach der Prüfung eine Anzeigebestätigung. Falls es sich um eine Benutzung eines Gewässers handelt, werden Sie darüber informiert, dass die Benutzung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf.

    Fristen

    Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

    1 Monat vor Beginn der Arbeiten

    Kosten

    EUR 30,00 bis 156,00 je Bohrung/Erdaufschluss.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erdaufschlüsse stellen immer auch geologische Untersuchungen nach dem Geologiedatengesetz dar. Diese müssen Sie daher spätestens 2 Wochen vor Beginn dem Staatlichen Geologischen Dienst (LAGB Sachsen-Anhalt) anzeigen.

    Erfolgen die Erdaufschlüsse in Form von Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Boden eindringen, müssen Sie den Beginn und die Einstellung der Bohrarbeiten mindestens 2 Wochen vorher auch bei der Bergbehörde (LAGB Sachsen-Anhalt) anzeigen.

    Die Anzeige kann online über das „Anzeige- und Informationssystem für Bohrungen und Geothermie“ erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt 13.01.2023 am 16.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2023

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Stichwörter

    Pfahlgründung, Baugrunduntersuchung, Baugrundsondierung, Bodeneingriff, Bohranzeige, Kellerbau, Rohstoffe, Brunnen, Bohrung, Erdaufschluss, Grundwassermessstelle, Ingenieurgeologische Untersuchung, Grundwasser, Bauvorhaben, Hohlraumerkundung, Altlastenerkundung, Erdarbeiten, Geophysikalische Untersuchung, Kartierung, Altbergbauerkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020