Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Online-Dienste
Nachreichen von Informationen zu einem Unterhaltsvorschussantrag
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Unterhaltsvorschuss-Stelle
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Unterhalt
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Kontaktperson
Unterhalt - Sachgebietsleitung 51.03
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7134
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Amtsleitung 51
Telefon Festnetz: +49 3931 60-6
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Unterhaltsvorschuss - Leistungsgewährung
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7295
Unterhaltsvorschuss - Leistungsgewährung
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7273
Unterhaltsvorschuss - Leistungsgewährung
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7233
Unterhaltsvorschuss - Leistungsgewährung
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7214
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7239
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7291
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7227
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7236
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7292
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7237
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7238
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie teilen der Unterhaltsvorschussstelle Änderungen mit, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Nach Eingang prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob weiterhin ein Anspruch besteht.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 10.07.2023
Stichwörter
Jugendamt, Änderung mitteilen, Alleinerziehend, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt