Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
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Beschreibung
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Zuständigkeit
Unterhaltsvorschussstelle
Ansprechpartner
Team Unterhaltsvorschuss I (51.6.1)
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Familie > Fachbereich Bildung > Geschäftsbereich Bildung und Soziales
Leitung: Frau Klausnitz / Frau Tamas / Frau Scharnbeck
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Fax: +49 345 2213182
E-Mail: unterhaltsvorschuss@halle.de
Formulare
Unterhaltsvorschuss Merkblatt
Datenschutzhinweis UVG Halle 2023
Team Unterhaltsvorschuss II (51.6.2)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 345 2213182
E-Mail: unterhaltsvorschuss@halle.de
Team Unterhaltsvorschuss III (51.6.6)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: unterhaltsvorschuss@halle.de
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie teilen der Unterhaltsvorschussstelle Änderungen mit, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Nach Eingang prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob weiterhin ein Anspruch besteht.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt 10.07.2023 am 08.03.2024
Stichwörter
Unterhaltsvorschuss, Jugendamt, Änderung mitteilen, Alleinerziehend, Unterhalt