Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr AnhörungOnline erledigen

    Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
    Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
    Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

    Online-Dienst

    Anhörung ermöglichen bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr [EGem Stadt Tangerhütte]

    ID: L100008_397889023

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die jeweilige Ordnungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte - Ordnungsdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 5

    39517 Tangerhütte

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus, Parkscheinautomat
      Anzahl: 36  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangerhütte, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 920, 923, 924, 925
    • Haltestelle: Tangerhütte Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Stendal - Tangerhütte - Magdeburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03935 9317-13

    Telefon Festnetz: 03935 9317-0

    E-Mail: info@tangerhuette.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Fundbüro, Gewerbeamt, Ordnungsamt, Schiedsstelle

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr

    Beschreibung

    Bitte beachten: Die Anschrift "Hospitalstraße 1-2, Stendal" ist lediglich die POST-Adresse!

    Der SITZ der Straßenverkehrsbehörde befindet sich im Justizzentrum "Albrecht der Bär", Tauentzienstraße 5.
    Der SITZ der Unteren Jagd- und Fischereibehörde, der Versammlungsbehörde, der Unteren Waffenbehörde, Schwarzarbeit / Gewerbe, Schornsteinfegerangelegenheiten befindet sich neben dem Johanniter-Krankenhaus in der Wendstraße 30.
    Besucher bitte dort melden!

    Adresse

    Hausanschrift

    Wendstraße 30

    39576 Stendal

    Untere Jagd- und Fischereibehörde, Untere Waffenbehörde, Versammlungsbehörde, Schornsteinfegerangelegenheiten, Kampfmittelbeseitigung, PsychKG, Schwarzarbeit, Gewerbe

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Finanzamt
      Linie:
      • Bus: Finanzamt
    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Stadtseebahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Stadtseebahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Tauentzienstraße 5

    39576 Stendal

    Verkehrsüberwachung, verkehrsrechtliche Anordnungen, gewerblicher Kraftverkehr

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Finanzamt
      Linie:
      • Bus: Finanzamt
    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Stadtseebahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Stadtseebahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    Anhörungsbogen
    -    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button "Absenden".
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Verwarnungsgeld, Verwarnungsgeldbescheid, Bußgeld, Straßenverkehr, Anhörungsbogen, Äußerung, Ordnungswidrigkeit, Verkehrskontrolle, Anhörung, Verkehrsverstoß

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de