Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) Ausstellung

    Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten

    Wenn Sie mit Ihrem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen wurden, erhalten Sie als Nachweis die Handwerkskarte.

    Beschreibung

    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben wollen. Das gilt auch, wenn Sie nur einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen. 
    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist möglich für 

    • natürliche oder juristische Personen und 
    • rechtsfähige Personengesellschaften.

    Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. Auf der Handwerkskarte wird vermerkt:

    • Name und Anschrift des Inhabers oder der Inhaberin, 
    • Betriebssitz, 
    • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk beziehungsweise die zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerke, 
    • Zeitpunkt der Eintragung,
    • gegebenenfalls Name der Betriebsleitung oder des Gesellschafters beziehungsweise der Gesellschafterin, der/die für die technische Leitung verantwortlich ist. 

    Sie müssen die Handwerkskarte nicht jährlich erneuern, da diese ihre Gültigkeit so lange behält, bis sich an den angegebenen Daten etwas ändert.
     

    Zuständigkeit

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Magdeburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gareisstraße 10

    39106 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 6268-0

    E-Mail: recht@hwk-magdeburg.de

    Stichwörter

    HWK

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Eintragung in die Handwerksrolle und erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung die Handwerkskarte.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2022

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerksrolle, Handwerksregister, Eintragung Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, Handwerkskarte, Handwerkerverzeichnis, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Eintragung als Handwerker, Bescheinigung Handwerksrolle, Nachweis Eintragung Handwerksrolle, Handwerkskammer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020