Aufhebung der Bergbaubewilligung beantragen
Sie besitzen eine Bewilligung zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und möchten diese ganz oder teilweise aufheben lassen? Dann müssen Sie dafür einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen.
Beschreibung
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen.
Sie können diese Bewilligung vollständig oder teilweise aufheben lassen, sowohl gegenständlich (einzelne Bodenschätze) als auch räumlich. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.
Online-Dienst
Bergpass
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachen-Anhalt.
Ansprechpartner
Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: keine Parkplätze vorhanden. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Parkflächen in der Umgebung
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Halle - Vogelweide
Linie:- Straßenbahn: Linie 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 13197-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Aufhebungsantrag
Formulare
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Sie besitzen eine zum Zeitpunkt des Antrags gültige bergrechtliche Bewilligung Mit dieser Bewilligung dürfen Sie:
- einen bestimmten Bodenschatz im Bewilligungsfeld aufsuchen
- fördern
- sowie das Eigentum daran erwerben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Aufhebung online über die Plattform "BergPass" oder schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Aufhebung der Bewilligung online über die Plattform "BergPass" beantragen:
- Rufen Sie die OnlinePlattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto oder eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online- Ausweisfunktion.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Aufhebung der Bewilligung schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
- Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen per Post oder zur Niederschrift bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Bergbehörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Aufhebung Ihrer Bewilligung mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
- Die Bergbehörde gibt die Aufhebung im amtlichen Veröffentlichungsblatt bekannt. Ihre Bewilligung erlischt in dem Umfang, in dem sie aufgehoben wird mit Datum der Veröffentlichung. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Rücknahme der Aufhebung nicht mehr möglich.
Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) und Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 22.12.2023
Stichwörter
Bergwerkseigentum, Gewinnungsberechtigung, Claim, Förderung, bergfreie Bodenschätze, Abgrabung, Schürfrechte, Ausgebeutet, Schürfen, Bergbau, Gewinnung, bergrechtliche Bewilligung, Fundpunkt, Markscheider, Fördern, Abbau, Rohstoffe, Markscheide, Bergbaugenehmigung, bergfrei, Berechtsame, Bodenschatz, Lagerstätte, Ausbeuten, Aufhebung, Konzession, Gewinnungsbetrieb, Genehmigung, Lizenz