Zulassung zur zweiten juristischen Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses beantragen
Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.
Beschreibung
Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.
Zuständigkeit
Für das Prüfungsverfahren ist das Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz zuständig.
Ansprechpartner
Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt - Landesjustizprüfungsamt -
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne Ablegung der zweiten juristischen Prüfung aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt entlassen worden sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung werden Sie zur Prüfung zugelassen.
Jeder Prüfling wird durch das Landesjustizprüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die schriftlichen Prüfungen finden im April und im Oktober eines jeden Jahres statt. Nach Anfertigung der Arbeiten werden diese durch 2 Prüfer oder Prüferinnen bewertet. Hiernach erfolgt eine Ladung zur Prüfung. Diese besteht aus einem Aktenvortrag, und 5 Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Anwalt und Schwerpunkt).
Fristen
Sie müssen den Zulassungsantrag 6 Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstermin stellen.
Bearbeitungsdauer
Das Prüfungsverfahren dauert etwa 6 Monate.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, LJPA am 20.06.2022