Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt - Landesjustizprüfungsamt -
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Zuständigkeit für
Sachsen-Anhalt
- Erste juristische Prüfung ablegen
- Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung beantragen
- Zulassung zum Juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen beantragen
- Zulassung zur zweiten juristischen Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses beantragen
- Zweite juristische Staatsprüfung absolvieren