Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung Zulassung

    Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung beantragen

    Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung im Land Sachsen-Anhalt erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung im Land Sachsen-Anhalt erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen. 

    Zuständigkeit

    Für das Prüfungsverfahren ist das Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz zuständig.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt - Landesjustizprüfungsamt -

    Adresse

    Hausanschrift

    Halberstädter Straße 8

    39112 Magdeburg

    Eingang Nordost

    Kontakt

    Fax: 0391 5675024

    Telefon Festnetz: 0391 56701

    E-Mail: poststelle.ljpa@mj.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Leistungsnachweise der Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
    • Leistungsnachweise der Zwischenprüfung
    • Leistungsnachweise der sonstigen Lehrveranstaltungen
    • Nachweise über die Ableistung der praktischen Studienzeiten
    • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr

    Sie müssen die Nachweise im Original oder in beglaubigter Abschrift vorlegen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie haben die staatliche Pflichtfachprüfung im ersten Versuch erfolgreich abgelegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Nach Antragstellung werden Sie zur Notenverbesserung zugelassen und zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten und im Falle des Bestehend der schriftlichen Prüfung zur mündlichen Prüfung geladen. Sofern Sie im Prüfungsverfahren eine bessere Note erzielen, als in Ihrem ersten Versuch, wird ein neues Zeugnis über das Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung ausgestellt. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der Feststellung des bisherigen Ergebnisses.

    Fristen

    Es ist der Meldezeitraum des jeweiligen Prüfungsdurchganges zu beachten. Für den ersten Prüfungsdurchgang des jeweiligen Jahres umfasst dieser die Zeit vom 01.11. bis 30.11. des Vorjahres. Für den zweiten Prüfungsdurchgang erstreckt sich der Meldezeitraum vom 01.05. - 31.05.

    Den Antrag auf Zulassung zur Notenverbesserung können Sie nur nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Erstversuches und nur bis zum Ende des übernächsten Zulassungszeitraumes stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Das Prüfungsverfahren nimmt ungefähr sechs Monate in Anspruch.

    Kosten

    Für das Prüfungsverfahren wird eine Gebühr von 300,00 € erhoben. Sollten Sie Ihren ersten Prüfungsversuch als Freiversuch bestanden haben, fällt die genannte Gebühr nicht an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie dürfen den juristischen Vorbereitungsdienst noch nicht aufgenommen haben. Die Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes beendet das Prüfungsverfahren.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, LJPA am 20.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English