Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst

    Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst Verlängerung beantragen

    Wenn Sie für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem europäischen Freiwilligendienst besitzen und den Freiwilligendienst fortsetzen möchten, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Als Teilnehmerin oder Teilnehmer am Europäischen Freiwilligen-dienst wurde Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Sofern die aufnehmende Einrichtung mit Ihnen schriftlich eine Verlängerung des Dienstes vereinbart, kann auch Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.

    Voraussetzung ist, dass die maximale Erteilungsdauer der Aufenthaltserlaubnis in Höhe von einem Jahr noch nicht ausgeschöpft ist.

    Wenn Sie weiterhin das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie auch für die Verlängerung die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.

    Neben der Teilnahme am Freiwilligendienst ist die Ausübung einer zusätzlichen Beschäftigung nicht gestattet

    Online-Dienst

    Aufenthaltserlaubnis Erwerbstätigkeit

    ID: L100008_410221911

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2024 (von: Webservice LK Stendal, brain-GeoCMS)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Webservice LK Stendal, brain-GeoCMS)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten / Asylbewerberleistungsgewährung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wendstraße 30

    39576 Stendal

    Krankenhaus

    Bus: Krankenhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.

    Kontakt

    E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-stendal.de

    Telefon Festnetz: +49 3931 60-8090

    Version

    Technisch erstellt am 06.11.2015 (von: Kraul, Edgar)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice LK Stendal, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • Ursprüngliche Vereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung zur Durchführung des Europäischen Freiwilligendienstes (mit Tätigkeitsbeschreibung, Angaben zur Dauer des Freiwilligendienstes, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung und eventuell enthaltene Schulungsmaßnahmen) sowie schriftliche Vereinbarung über die Verlängerung des Dienstes
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Zustimmung der Personensorgeberechtigten

    Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • Sie leisten bereits einen Europäischen Freiwilligendienst ab, dessen ursprünglich vereinbarte Dauer auf weniger als ein Jahr befristet war.
    • Sie haben mit der aufnehmenden Einrichtung eine Verlängerung Ihres Dienstes für eine Gesamtdauer von max. einem Jahr vereinbart.
    • Es liegt kein gesetzlich geregelter Ablehnungsgrund vor (zum Beispiel sollten Sie nicht zu den Personen gehören, die in Deutschland internationalen Schutz genießen, die die Zuerkennung internationalen Schutzes beantragt haben, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist oder denen vorübergehend Schutz gewährt wurde; auch sollte die Sie aufnehmende Einrichtung nicht nur zu dem Zweck gegründet worden sein, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu erleichtern).
    • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.

    Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

    Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

    Weitere Informationen zur Frist:

    Die Aufenthaltserlaubnis wird maximal für ein Jahr ausgestellt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn diese Frist noch nicht ausgeschöpft wurde.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: ca. 8

    Weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei

    Kosten

    Kostenhöhe:

    • 96,00 bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
    • 93,00 bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten

    Bemerkung:

    Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über eine Gesamtdauer von einem Jahr hinaus ist nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 08.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 31.05.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Aufenthaltsrecht, Job, solidarische Tätigkeit, Einwanderung, Beruf, Verlängerung des Aufenthaltstitels, EFD, Beschäftigung, Europäischer Freiwilligendienst, Erasmus-Programm, European Voluntary Service, Erwerbstätigkeit, Arbeit, Programm der Europäischen Union, Anstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)