Betreuungskosten Entlastungsbetrag beantragen für Pflegeversicherte
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können bis zu 125 Euro monatlich von der Pflegekasse bekommen. Das Geld kann zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden oder zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen im Alltag.
Beschreibung
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht vollständig ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
Der Betrag kann eingesetzt werden für
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
- Leistungen der Kurzzeitpflege,
- Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Pflegekasse.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Leistungen nach dem SGB XII
Beschreibung
Aufgaben
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Kapitel 3 des Sozialgesetzbuches XII)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kapitel 4 des Sozialgesetzbuches XII)
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen (bspw. Bestattungskosten)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
erforderliche Unterlagen
Um die Kostenerstattung für die entstandenen Aufwendungen zu erhalten, müssen bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, bei dem die oder der Pflegebedürftige versichert ist, jeweils Belege eingereicht werden. Aus den eingereichten Belegen und dem Antrag auf Erstattung der Kosten muss hervorgehen
- im Zusammenhang mit welchen der oben genannten Leistungen (Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste oder / und Leistungen nach Landesrecht anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag) den Pflegebedürftigen Eigenbelastungen entstanden sind und
- in welcher Höhe dafür angefallene Kosten aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden sollen.
Soweit es sich um Leistungen der Tages- oder Nachtpflege oder der Kurzzeitpflege handelt, entspricht es der Praxis der Pflegekassen, dass auch im Zusammenhang mit diesen Leistungen angefallene Kostenanteile für Unterkunft und Verpflegung aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden können.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse an, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Entlastungsbetrag müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Fristen
keine
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.05.2021
Stichwörter
Entlastungsbetrag, gesetzlich Pflegeversicherte, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Kosten für allgemeinen Betreuungsbedarf, Zusätzliche Betreuungsleistungen, privat Pflegeversicherte