Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Leistungen nach dem SGB XII
Beschreibung
Aufgaben
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Kapitel 3 des Sozialgesetzbuches XII)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kapitel 4 des Sozialgesetzbuches XII)
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen (bspw. Bestattungskosten)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Zuständigkeit für
Kreis Börde (Sachsen-Anhalt)
- Altenhilfe beantragen
- Betreuungsgeld beantragen
- Betreuungskosten Entlastungsbetrag beantragen für Pflegeversicherte
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Pflegesachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte beantragen
- Wohnungssicherung und Obdachlosenhilfe beantragen