Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern oder Lebenspartnern

    Änderung der Steuerklasse des Lebenspartners für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen

    Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.

    Beschreibung

    Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach der Steuerklasse.
    Leben Sie und Ihre Ehepartnerin oder -partner oder Ihre Lebenspartnerin oder -partner (im Folgenden für beides: Partnerin und Partner) nicht dauernd getrennt, können Sie zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen:

    • IV/IV,
    • III/V oder
    • Steuerklasse IV mit Faktor. Die Steuerklasse IV mit Faktor wird auch als Faktorverfahren bezeichnet.

    Um Ihre Steuerklasse zu ändern, müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt grundsätzlich einen gemeinsamen Antrag stellen. Das gilt auch für eine neue Zuordnung der Steuerklassen III und V.
    Für den Wechsel von Steuerklasse III/V auf IV/IV reicht es aus, wenn nur Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner den Antrag stellen.
    Sie können zum Beispiel in folgenden Fällen eine Steuerklassenänderung beantragen: Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner

    • beziehen keinen Arbeitslohn mehr oder
    • fangen nach Arbeitslosigkeit wieder an zu arbeiten.

    Sie können die Steuerklasse auch mehrfach im Jahr wechseln.

    Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner dauernd getrennt leben, müssen Sie hierüber Ihr örtlich zuständiges Finanzamt informieren, so dass die Steuerklasse geändert wird (I statt III/V oder IV/IV).

    Hinweis:
    Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt.
    Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.

    Online-Dienst

    ST: ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100008_408615601

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Magdeburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Tessenowstraße 10

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 88512

    Fax: +49 391 8851000

    Version

    Technisch erstellt am 03.07.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Technisch geändert am 15.10.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Ehe oder Lebenspartnerschaft ist intakt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Möchten Sie und Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner die Steuerklasse wechseln, können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen:

    • Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus:
      • "Antrag auf Steuerklassenwechsel"
      • "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung"
    • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus.
    • Sie und Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner müssen den Antrag unterschreiben.
    • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Alternativ können Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel auch online und barrierefrei über ELSTER stellen. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
    Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

    Fristen

    Ein Wechsel der Steuerklasse wird mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 31.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 22.03.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Steuerklassenwahl, Steuerklassenwechsel, ELStAM, Änderung der Steuerklasse Lebenspartner, Änderung der Steuerklasse Ehegatten, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Einkommensteuer, Lohnsteuerkarte, Steuerklasse III, Steuerklasse ändern, Steuerklasse V, Steuerklasse IV, Elstam, Steuerklassenkombination, Steuerklasse 3, Wechsel der Steuerklasse, Steuerklasse 4, Ehe, Steuerklasse, Steuerklasse 5

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)