Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners

    Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nach Tod des Ehegatten beantragen

    Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner verstirbt, werden Sie im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.

    Beschreibung

    Ihre Steuerklasse wird ab dem ersten des auf den Todestag Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners (im Folgenden für beides: Partnerin oder Partner) folgenden Monats automatisch auf die Steuerklasse III umgestellt. Im darauffolgenden Jahr bleiben Sie ebenfalls in der Steuerklasse III.
    Sie kommen jedoch nicht in die Steuerklasse III, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes dauernd getrennt gelebt haben. Ab Beginn des zweiten Kalenderjahres nach dem Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners kommen Sie in die Steuerklasse I.

    Anstelle der Steuerklasse I kann für Sie die günstigere Steuerklasse II in Betracht kommen, wenn Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Die Einreihung in Steuerklasse II können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt beantragen.

    Hinweis:
    Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt.
    Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.

    Online-Dienst

    ST: ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100008_408615601

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Quedlinburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Klopstockweg 21

    06484 Quedlinburg

    Postanschrift

    Postfach 1420

    06472 Quedlinburg

    Öffnungszeiten

    Montag       08:30 - 12:00 Uhr Dienstag     08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch     geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag        08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3946 529-0

    Fax: +49 3946 529-4600

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2011 (von: Loraine Freitag)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Rohloff, Mike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie und Ihre verstorbene Partnerin oder Ihr verstorbener Partner haben zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen nichts veranlassen, um die Steuerklasse III nach Versterben Ihrer Partnerin oder Ihres Partners zu erhalten. Die Meldebehörde teilt dem Bundeszentralamt für Steuern Änderungen im Familienstand mit.
    Sollten Sie die Einreihung in die Steuerklasse II wünschen, können Sie dies beantragen. Gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus: "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Kinder für das jeweilige Jahr
    • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Alternativ können Sie Einreihung in die Steuerklasse II auch online und barrierefrei über ELSTER beantragen. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
    Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Umstellung auf Steuerklasse III: keine
    Beantragung der Steuerklasse II: abhängig von der Auslastung im zuständigen Finanzamt

    Kosten

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 31.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 28.03.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Ehe, Steuerklasse, verstorben, gestorben, Ehepartnerin oder Ehepartner verloren, Steuerklasse III, Änderung der Steuerklasse, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Verwitwet, verwitwet, Gnadensplitting, Verstorben, Witwe, ELStAM, Einkommensteuer, Witwer, Elstam, Gestorben, Tod / Ableben, Tod des Ehegatten, Lohnsteuerkarte, Tod des Lebenspartners, Witwensplitting

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)