• Loitsche-Heinrichsberg (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt)
Steuerfreibeträge Eintragung für Pflegepersonen

Steuerfreibeträge für Pflegepersonen beantragen

Bei Pflegeleistungen können Sie einen Pflege-Pauschbetrag beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie eine ständig hilflose Person in Ihrer oder deren Wohnung im Inland oder EU- / EWR-Ausland persönlich pflegen und dafür keine Einnahmen erhalten, kann Ihnen für die entstehenden Aufwendungen ein Pauschbetrag gewährt werden.
Einnahmen sind z. B. das Pflegegeld, das die hilflose Person von einer Pflegeversicherung erhält und an Sie weitergibt, um Ihre Pflege­dienstleistungen zu vergüten oder die Ihnen dabei entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Wird das Pflegegeld lediglich zur unmittelbaren Sicherung der erforderlichen Grundpflege der hilflosen Person verwendet (Bezahlung einer fremden Pflegeperson, Anschaffung von pflegenotwendigen oder pflegeerleichternden Bedarfsgegenständen), liegen keine Einnahmen vor.
Das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene Pflegegeld zählt nicht zu den Einnahmen.
Der Pflege-Pauschbetrag wird regelmäßig nur für die Pflege von Angehörigen gewährt. Wird die Pflege von mehreren Personen vorgenommen, ist der Pflege-Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen zu teilen. Erhält eine Person hierfür Einnahmen, ist diese Person nicht in die Aufteilung einzubeziehen.
Der Pflege-Pauschbetrag kann auch neben dem vom Kind auf die Eltern übertragenen Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt werden.

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 17.05.2024

Technisch geändert am 16.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Zuständigkeit

Finanzamt

Ansprechpartner

Finanzamt Haldensleben

Adresse

Hausanschrift

Jungfernstieg 37

39340 Haldensleben

Postanschrift

Postfach 100209

39332 Haldensleben

Öffnungszeiten

Montag       08:00 - 12:00 Uhr Dienstag     08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag        08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3904 4820

Fax: +49 3904 482200

Internet

Version

Technisch erstellt am 27.07.2021

Technisch geändert am 12.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

Bundeszentralamt für Steuern

Internet

Stichwörter

BZSt, Finanzamt, Finanzämter

Version

Technisch erstellt am 27.07.2021

Technisch geändert am 21.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

erforderliche Unterlagen

Die Pflegebedürftigkeit wird durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ oder durch einen Bescheid über die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger (Pflegegrad 4 oder 5) nachgewiesen.

Formulare

Voraussetzungen

  • Aufwendungen durch die persönliche Pflege
  • Gepflegt wird eine hilflose Person
  • Keine Einnahmen für die Pflegeperson
  • Die Pflege erfolgt in der Wohnung des Pflegenden oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen.
    • Die Wohnung ist im Inland oder im EU- / EWR-Ausland

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Der Pflege-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
  • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

Fristen

  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

Kosten

Keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Senator für Finanzen Bremen am 28.08.2020

Version

Technisch erstellt am 14.12.2021

Technisch geändert am 08.02.2023

Stichwörter

außergewöhnliche Belastung, Außergewöhnliche Belastungen, Aufwendungen einer Pflegeperson, Pflege einer Person, Steuerermäßigung, Elstam, Einkommensteuer, Pflege-Pauschbetrag, steuerpflichtiges Bruttogehalt, Personenpflege, Pflege, pflegebedürftig

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020