Steuerfreibeträge Eintragung für Menschen mit Behinderung

    Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung beantragen

    Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.

    Beschreibung

    Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend machen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
    Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen.
    Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt.
    Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag.

    Online-Dienst

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Finanzamt

    Ansprechpartner

    Finanzamt Staßfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Atzendorfer Straße 20

    39418 Staßfurt

    Postfachadresse

    Postfach 1355

    39404 Staßfurt

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3925 9804600

    Telefon Festnetz: +49 3925 9800

    Internet

    Stichwörter

    Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundeszentralamt für Steuern

    Internet

    Stichwörter

    BZSt, Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Steuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben, Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben.

    Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt).

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Aufwendungen in Folge der Behinderung
    • Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 steht der entsprechende Pauschbetrag jedoch nur zu,

    wenn wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder auf andere laufende Bezüge besteht oder

    wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
    • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

    Fristen

    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch * Senator für Finanzen Bremen am 28.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Aufwendungen wegen Behinderung, steuerpflichtiges Bruttogehalt, Einkommensteuer, Behinderten-Pauschbetrag, Eintragungen wegen Behinderung, Außergewöhnliche Belastungen, Steuerermäßigung, Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hilflose Menschen, Elstam, Blinde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English