Steuerfreibeträge Eintragung für Menschen mit Behinderung

    Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung beantragen

    Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.

    Beschreibung

    Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend machen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
    Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen.
    Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt.
    Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag.

    Online-Dienst

    ST: ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100008_408615601

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Finanzamt

    Ansprechpartner

    Finanzamt Quedlinburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Klopstockweg 21

    06484 Quedlinburg

    Postanschrift

    Postfach 1420

    06472 Quedlinburg

    Öffnungszeiten

    Montag       08:30 - 12:00 Uhr Dienstag     08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch     geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag        08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3946 529-0

    Fax: +49 3946 529-4600

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2011 (von: Loraine Freitag)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Rohloff, Mike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Bundeszentralamt für Steuern

    Internet

    Stichwörter

    BZSt, Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    In der Steuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben, Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben.

    Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt).

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Aufwendungen in Folge der Behinderung
    • Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 steht der entsprechende Pauschbetrag jedoch nur zu,

    • wenn wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder auf andere laufende Bezüge besteht oder

    • wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
    • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

    Fristen

    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Finanzen Bremen am 28.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Blinde, Aufwendungen wegen Behinderung, Behinderten-Pauschbetrag, Steuerermäßigung, Elstam, Außergewöhnliche Belastungen, Pauschbeträge für behinderte Menschen, steuerpflichtiges Bruttogehalt, Eintragungen wegen Behinderung, Hilflose Menschen, Einkommensteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)