Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Familiennamen eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Querfurt - Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06268 Querfurt

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: ja

    Markt

    Bus: Stadtlinie

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1254

    06262 Querfurt

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034771 60173

    Fax: 034771 60137

    E-Mail: standesamt@querfurt.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bzw. gehbehinderte Bürger melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Stichwörter

    Standesamt

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008 (von: Christel Pflug)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Steinicke, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Negativbescheinigung des Jugendamtes,
    • Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind allein sorgeberechtigt,
    • Zustimmung des anderen Elternteils,
    • wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Namensänderung, Name annehmen, Namen annehmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)