Stadt Querfurt - Personenstandswesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1254
06262 Querfurt
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Querfurt
- Änderung des Familiennamens des Kindes nach der Geburt beantragen
- Änderung des Vornamens beantragen
- Änderung eines Familiennamens bei einer Ehe beantragen
- Änderung eines Familiennamens bei einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Änderung eines Familiennamens bei Spätaussiedlern beantragen
- Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen
- Bescheinigung über die Geburtszeit beantragen
- Bescheinigung über Eheschließung beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde Ausstellung beantragen
- Einbenennung eines Kindes beantragen
- Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inkl. Vornamenserklärung und Namensbestimmung einreichen
- Familiennamen eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde für Geburt im Ausland beantragen
- Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Internationale Geburtsurkunde beantragen
- Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Reihenfolge der Vornamen ändern lassen
- Sterbefall anzeigen
- Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland
- Sterbeurkunde beantragen
- Todesbescheinigung ausstellen lassen
- Vaterschaftsanerkennung erklären
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bzw. gehbehinderte Bürger melden sich bitte vorab telefonisch an.
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Standesamt