Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
Sie haben als deutsche Person im Ausland geheiratet, haben keinen Inlandswohnsitz und möchten die Eheschließung im Eheregister in Deutschland beurkunden lassen?
Beschreibung
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist hier anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde. Als Nachweis dafür gilt grundsätzlich die Heiratsurkunde. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich. Es besteht keine Verpflichtung die Nachbeurkundung zu beantragen. Aber diese hat natürlich Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich bei uns eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht und Sie haben als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert.
Hinweise für Zeitz: Spezialisierung
Allgemeine Informationen
Deutsche Staatsangehörige können überall auf der Welt heiraten.
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde.
Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ordnungsgemäß ausgestellte Urkunde. Eine Verpflichtung, die Ehe in Deutschland registrieren zu lassen besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Allgemeine Informationen
Deutsche Staatsangehörige können überall auf der Welt heiraten.
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde.
Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ordnungsgemäß ausgestellte Urkunde. Eine Verpflichtung, die Ehe in Deutschland registrieren zu lassen besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
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Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Standesamt 1 in Berlin.
Hinweise für Zeitz: Spezialisierung
Zuständige Stelle
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person, die im Ausland geheiratet hat, ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder sich gewöhnlich aufhält.
Ergibt sich auch hieraus keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Kontakt:
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245
Bei Wohnsitz im Ausland kann der Antrag auch über eine der deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Diese leitet dann die Unterlagen an das zuständige Standesamt weiter.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person, die im Ausland geheiratet hat, ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder sich gewöhnlich aufhält.
Ergibt sich auch hieraus keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Kontakt:
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245
Bei Wohnsitz im Ausland kann der Antrag auch über eine der deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Diese leitet dann die Unterlagen an das zuständige Standesamt weiter.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr  Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr  Freitag nach Vereinbarung Sonnabend Ruhetag Sonntag Ruhetag Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung. Die Öffnungszeiten zwischen 23.12.2024 und 06.01.2025 entnehmen Sie bitte dem Haupttext.  11.11.2021 
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Stichwörter
Standesamt I in Berlin
erforderliche Unterlagen
- Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- ggf. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
- Bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
- beglaubigte Abschriften der Geburtsregister von den Standesämtern der Geburtsorte.
- Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
- die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk.
- Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk"))
- ggf. Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
- Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
- Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
- Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
- Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.
Hinweise für Zeitz: Spezialisierung
Erforderliche Unterlagen
Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall geklärt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das zuständige Standesamt.
Erforderliche Unterlagen
Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall geklärt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das zuständige Standesamt.
Formulare
Hinweise für Zeitz: Spezialisierung
ONLINE: Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe digital beantragen
Link zum OZG-Antragsservice Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe digital beantragen
Der Prozess "Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe" digital beantragen bietet Ehepaaren, die ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, die Möglichkeit, diese in einem deutschen Standesamt nachbeurkunden zu lassen. Diese Nachbeurkundung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der Antragsstellung werden die notwendigen Informationen abgefragt, wie beispielsweise die persönlichen Daten beider Personen, sowie notwendige Unterlagen angefordert.
Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe steht folgenden Nutzergruppen zur Verfügung:
- Die Antragsstellende Person muss über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und in Deutschland geboren sein sowie einen Inlandswohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben.
- Zudem darf die Eheschließung nicht länger als 80 Jahre zurückliegen, da in diesem Fall die Fortführungsfristen abgelaufen sind.
Für die Antragsstellung ist die Authentifizierung über BundID (mit Identifikationsmittel Online-Ausweis) durch eine Person erforderlich.
Der Onlinedienst ist kostenpflichtig. Die Bezahlung beim Standesamt Zeitz erfolgt über Vorkasse. Der E-Payment-Service ist derzeit im Aufbau.
Bitte nutzten Sie für die Überweisung der Gebühren folgende Bankverbindung:
Sparkasse Burgenlandkreis
IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30
BIC: NOLADE21BLK
Verwendungszweck: 7710007284 / Name, Vorname des Antragsstellers
Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Screenshot / Foto des Überweisungsauftrages hochladen (optional). Am Ende des Onlinedienstes besteht dazu die Möglichkeit.
ONLINE: Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe digital beantragen
Link zum OZG-Antragsservice Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe digital beantragen
Der Prozess "Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe" digital beantragen bietet Ehepaaren, die ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, die Möglichkeit, diese in einem deutschen Standesamt nachbeurkunden zu lassen. Diese Nachbeurkundung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der Antragsstellung werden die notwendigen Informationen abgefragt, wie beispielsweise die persönlichen Daten beider Personen, sowie notwendige Unterlagen angefordert.
Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe steht folgenden Nutzergruppen zur Verfügung:
- Die Antragsstellende Person muss über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und in Deutschland geboren sein sowie einen Inlandswohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben.
- Zudem darf die Eheschließung nicht länger als 80 Jahre zurückliegen, da in diesem Fall die Fortführungsfristen abgelaufen sind.
Für die Antragsstellung ist die Authentifizierung über BundID (mit Identifikationsmittel Online-Ausweis) durch eine Person erforderlich.
Der Onlinedienst ist kostenpflichtig. Die Bezahlung beim Standesamt Zeitz erfolgt über Vorkasse. Der E-Payment-Service ist derzeit im Aufbau.
Bitte nutzten Sie für die Überweisung der Gebühren folgende Bankverbindung:
Sparkasse Burgenlandkreis
IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30
BIC: NOLADE21BLK
Verwendungszweck: 7710007284 / Name, Vorname des Antragsstellers
Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Screenshot / Foto des Überweisungsauftrages hochladen (optional). Am Ende des Onlinedienstes besteht dazu die Möglichkeit.
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 11 Absatz 1 Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
Art. 11 EGBGB - Form von Rechtsgeschäften - dejure.org
- Artikel. 13 Absatz.1-4 Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
Art. 13 EGBGB - Eheschließung - dejure.org
- Artikel 17b Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
Art. 17b EGBGB - Eingetragene Lebenspartnerschaft und... - dejure.org
- § 34 Personenstandsgesetz ( PStG)
§ 34 PStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
- § 39 Personenstandsgesetz ( PStG)
§ 39 PStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
- § 41 Personenstandsgesetz ( PStG)
§ 41 PStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Fristen
- Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an.
- Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen.
- Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt.
Kosten
- 89,00 EUR Beurkundung der Eheschließung im Ausland
- 33,00 EUR Erklärung zur Namensführung, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
- 57,00 EUR Erklärung zur Namensführung, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist
- 38,00 EUR ggf. Angleichung von Namen
- 30,00 EUR ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt
- 12,00 EUR Ausstellung einer Eheurkunde
- 6,00 EUR jede weitere gleichzeitig beantragte Eheurkunde
Hinweise für Zeitz: Spezialisierung
Gebühren (Kosten)
- Nachbeurkundung: 70,00 Euro
- Ausfertigung der Eheurkunde: ein Exemplar: 10,00 Euro, jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro
Gebühren (Kosten)
- Nachbeurkundung: 70,00 Euro
- Ausfertigung der Eheurkunde: ein Exemplar: 10,00 Euro, jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandsrecht, des Landes Bremen am 12.10.2020
Stichwörter
Nachbeurkundung, Erstbeurkundung, Eheschließung, Eheregister, Ehe im Ausland, Erstregistrierung, Hochzeit im Ausland, Ehe