Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz

    Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen

    Sie haben als deutsche Person im Ausland geheiratet, haben keinen Inlandswohnsitz und möchten die Eheschließung im Eheregister in Deutschland beurkunden lassen? 

    Beschreibung

    Eine im Ausland geschlossene Ehe ist hier anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde. Als Nachweis dafür gilt grundsätzlich die Heiratsurkunde. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich. Es besteht keine Verpflichtung die Nachbeurkundung zu beantragen. Aber diese hat natürlich Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich bei uns eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht und Sie haben als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert.

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Allgemeine Informationen

    Deutsche Staatsangehörige können überall auf der Welt heiraten.

    Eine im Ausland geschlossene Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde.

    Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ordnungsgemäß ausgestellte Urkunde. Eine Verpflichtung, die Ehe in Deutschland registrieren zu lassen besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Allgemeine Informationen

    Deutsche Staatsangehörige können überall auf der Welt heiraten.

    Eine im Ausland geschlossene Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde.

    Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ordnungsgemäß ausgestellte Urkunde. Eine Verpflichtung, die Ehe in Deutschland registrieren zu lassen besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Online-Dienst

    Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen

    ID: L100008_405486881

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2023 (von: Webservice, Zeitz)

    Technisch geändert am 26.06.2024 (von: Webservice, Zeitz)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Standesamt 1 in Berlin.

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Zuständige Stelle

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person, die im Ausland geheiratet hat, ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder sich gewöhnlich aufhält.

    Ergibt sich auch hieraus keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Kontakt:
    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Bei Wohnsitz im Ausland kann der Antrag auch über eine der deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Diese leitet dann die Unterlagen an das zuständige Standesamt weiter.

    Zuständige Stelle

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person, die im Ausland geheiratet hat, ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder sich gewöhnlich aufhält.

    Ergibt sich auch hieraus keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Kontakt:
    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Bei Wohnsitz im Ausland kann der Antrag auch über eine der deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Diese leitet dann die Unterlagen an das zuständige Standesamt weiter.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 1

    06712 Zeitz

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr  Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr  Freitag nach Vereinbarung Sonnabend Ruhetag Sonntag Ruhetag Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung. Die Öffnungszeiten zwischen 23.12.2024 und 06.01.2025 entnehmen Sie bitte dem Haupttext.  11.11.2021 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-223

    Fax: +49 3441 83-460

    E-Mail: standesamt@stadt-zeitz.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.05.2021 (von: Webservice, Zeitz)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Webservice, Zeitz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Stichwörter

    Standesamt I in Berlin

    Version

    Technisch erstellt am 08.09.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 23.12.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • ggf. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
    • beglaubigte Abschriften der Geburtsregister von den Standesämtern der Geburtsorte.
       
    • Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
       
    • War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk.
    • Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk"))
    • ggf. Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
       
    • Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
      • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
         
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
       
    • ​​​​​​​Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Erforderliche Unterlagen

    Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall geklärt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das zuständige Standesamt.

    Erforderliche Unterlagen

    Die benötigten Dokumente und Unterlagen sind individuell und sollten daher für jeden Einzelfall geklärt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das zuständige Standesamt.

    Formulare

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    ONLINE: Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe digital beantragen

    Link zum OZG-Antragsservice Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe digital beantragen

    Der Prozess "Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe" digital beantragen bietet Ehepaaren, die ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, die Möglichkeit, diese in einem deutschen Standesamt nachbeurkunden zu lassen. Diese Nachbeurkundung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der Antragsstellung werden die notwendigen Informationen abgefragt, wie beispielsweise die persönlichen Daten beider Personen, sowie notwendige Unterlagen angefordert.

    Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe steht folgenden Nutzergruppen zur Verfügung:

    • Die Antragsstellende Person muss über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und in Deutschland geboren sein sowie einen Inlandswohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben.
    • Zudem darf die Eheschließung nicht länger als 80 Jahre zurückliegen, da in diesem Fall die Fortführungsfristen abgelaufen sind.

    Für die Antragsstellung ist die Authentifizierung über BundID (mit Identifikationsmittel Online-Ausweis) durch eine Person erforderlich.

    Der Onlinedienst ist kostenpflichtig. Die Bezahlung beim Standesamt Zeitz erfolgt über Vorkasse. Der E-Payment-Service ist derzeit im Aufbau.

    Bitte nutzten Sie für die Überweisung der Gebühren folgende Bankverbindung:

    Sparkasse Burgenlandkreis
    IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30
    BIC: NOLADE21BLK
    Verwendungszweck: 7710007284 / Name, Vorname des Antragsstellers

    Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Screenshot / Foto des Überweisungsauftrages hochladen (optional). Am Ende des Onlinedienstes besteht dazu die Möglichkeit.

    ONLINE: Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe digital beantragen

    Link zum OZG-Antragsservice Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe digital beantragen

    Der Prozess "Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe" digital beantragen bietet Ehepaaren, die ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, die Möglichkeit, diese in einem deutschen Standesamt nachbeurkunden zu lassen. Diese Nachbeurkundung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der Antragsstellung werden die notwendigen Informationen abgefragt, wie beispielsweise die persönlichen Daten beider Personen, sowie notwendige Unterlagen angefordert.

    Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe steht folgenden Nutzergruppen zur Verfügung:

    • Die Antragsstellende Person muss über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und in Deutschland geboren sein sowie einen Inlandswohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben.
    • Zudem darf die Eheschließung nicht länger als 80 Jahre zurückliegen, da in diesem Fall die Fortführungsfristen abgelaufen sind.

    Für die Antragsstellung ist die Authentifizierung über BundID (mit Identifikationsmittel Online-Ausweis) durch eine Person erforderlich.

    Der Onlinedienst ist kostenpflichtig. Die Bezahlung beim Standesamt Zeitz erfolgt über Vorkasse. Der E-Payment-Service ist derzeit im Aufbau.

    Bitte nutzten Sie für die Überweisung der Gebühren folgende Bankverbindung:

    Sparkasse Burgenlandkreis
    IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30
    BIC: NOLADE21BLK
    Verwendungszweck: 7710007284 / Name, Vorname des Antragsstellers

    Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Screenshot / Foto des Überweisungsauftrages hochladen (optional). Am Ende des Onlinedienstes besteht dazu die Möglichkeit.

    Voraussetzungen

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an.
    • Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen.
    • Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt.

    Kosten

    • 89,00 EUR Beurkundung der Eheschließung im Ausland
    • 33,00 EUR Erklärung zur Namensführung, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
    • 57,00 EUR Erklärung zur Namensführung, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist
    • 38,00 EUR ggf. Angleichung von Namen
    • 30,00 EUR ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt
    • 12,00 EUR Ausstellung einer Eheurkunde
    • 6,00 EUR jede weitere gleichzeitig beantragte Eheurkunde

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Gebühren (Kosten)

    • Nachbeurkundung: 70,00 Euro
    • Ausfertigung der Eheurkunde: ein Exemplar: 10,00 Euro, jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro
    Gebühren (Kosten)
    • Nachbeurkundung: 70,00 Euro
    • Ausfertigung der Eheurkunde: ein Exemplar: 10,00 Euro, jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandsrecht, des Landes Bremen am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.12.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Nachbeurkundung, Erstbeurkundung, Eheschließung, Eheregister, Ehe im Ausland, Erstregistrierung, Hochzeit im Ausland, Ehe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)