Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit

    Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen

    Wenn Sie sich in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit auf Suche nach einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz oder einer selbständigen Tätigkeit befinden, wird Ihnen für maximal 9 Monate eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. 

    Beschreibung

    Sie haben als Forscherin oder Forscher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 9 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Forschungstätigkeit erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
     

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)

    Beschreibung

    Gehört zu:  Geschäftsbereich Finanzen und Personal

    Willkommen auf den Informationsseiten des Fachbereiches Einreise und Aufenthalt. 

    Bitte besuchen Sie diese Serviceseiten regelmäßig, da Änderungen der darin enthaltenen Informationen möglich sind und vorbehalten bleiben. 

    Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

    "Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine"

    Die "Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine" (UkraineAufenthFGV) ist in Kraft gesetzt worden. Es wurde unter anderem festgelegt, dass Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG, die am 1. Februar 2024 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fortgelten. 
    Dies dient dazu, den Betroffenen einen Antrag auf Verlängerung und die damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde zu ersparen.

    Allgemeine Informationen 

    Der Fachbereich Einreise und Aufenthalt gliedert sich in die Bereiche:

    Die Diensträume des Fachbereiches Einreise und Aufenthalt befinden sich im Ortsteil Halle-Neustadt Am Stadion 5 und Am Stadion 6 (Kulturtreff).

    Für Zusendungen per Post steht Ihnen die nachfolgende Anschrift zur Verfügung:

    Stadt Halle (Saale)
    Fachbereich Einreise und Aufenthalt
    Marktplatz 1
    06100 Halle (Saale)

    Besuche und Vorsprachen 

    Seit dem 01.11.2023 bietet der Fachbereich Einreise und Aufenthalt an den beiden Standorten Am Stadion 5 und Am Stadion 6 ein neues Vorsprachekonzept an. 

    Zunächst werden die Bereiche "Infothek", "Duldung" sowie "Asyl und humanitärer Aufenthalt" im Kulturtreff die Arbeit aufnehmen. 

    Für weitere Informationen klicken Sie bitte unten auf Öffnungszeiten.

    Antragstellung

    Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nicht erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an

    Stadt Halle (Saale)
    Fachbereich Einreise und Aufenthalt
    Marktplatz 1
    06100 Halle (Saale)

    oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.

    Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden. 
    Bitte reichen Sie immer den ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (gilt auch für die Antragstellung auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) sowie die für den jeweiligen Aufenthaltszweck erforderlichen Unterlagen als Scan oder Kopie ein.

    Das Antragsdokument finden Sie unter der Rubrik Formulare.

    Weitere Informationen zur Antragsbearbeitung sind im Dokument Informationsblatt verändertes Vorsprachenmodell der Ausländerbehörde zusammengefasst. Auch dieses Informationsblatt finden Sie unter der Rubrik Formulare.

    Informationen zum Verreisen, dem Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und zur Rückkehr in die Ukraine Schutzsuchender aus der Ukraine finden Sie ebenfalls unter der Rubrik Formulare, in der Broschüre: Verreisen, Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und Rückkehr in die Ukraine.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 5

    06122 Halle (Saale)

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    06100 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: auslaenderbehoerde@halle.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
    Merkblatt zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz
    Erklärung des Verpflichtungserklärenden vor der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung
    Datenschutzhinweis Duldungen
    Datenschutzhinweis Aufenthaltsgestattung
    Datenschutzhinweis Aufenthaltstitel
    Datenschutzhinweis Reiseausweise
    Datenschutzhinweis Umverteilungen
    Datenschutzhinweis Freizügigkeitsbescheinigung
    Datenschutzhinweis Freizügigkeitsgesetz
    Datenschutzhinweis Visaangelegenheiten

    Stichwörter

    Ausländerbehörde

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    -    Gültiger Nationalpass
    -    Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer                       Verpflichtungserklärung durch Dritte)
    -    Nachweis über eine Krankenversicherung
    -    Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums
    -    1 aktuelles biometrisches Foto
    -    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen
     

    Hinweise für Halle (Saale): Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen

    Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag ein. Zu eingereichten Kopien (auch PDF)  sind die Originale zum Vorsprachetermin vorzulegen.

    Formulare

    -     -     -     -    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie haben in Deutschland eine Forschungstätigkeit ausgeführt, diese abgeschlossen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (§ 18d oder § 18e AufenthG) besessen. Weitere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind:
    -    ein gesicherter Lebensunterhalt,
    -    eine geklärte Identität,
    -    Besitz eines gültigen Nationalpasses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Rechtsgrundlage, § 20 Abs. 3 Nr. 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) finden Sie im Internet auf folgender Seite

    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html

    Rechtsbehelf

    -    Widerspruch
         Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
    -    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
    -    Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    -    Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    -    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den           elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    -    Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

    Hinweise für Halle (Saale): Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen

    Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren. 

    Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde jedoch nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Formblattantrag (siehe unter: Formulare) rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an 

    Stadt Halle (Saale) 
    Abteilung Einreise und Aufenthalt 
    Marktplatz 1 
    06100 Halle (Saale)
    oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.

    Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden. 

    Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von uns einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Dieser wird von der Bundesdruckerei produziert. Hier ist mit zusätzlichen Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Sie erhalten einen Termin zur Abholung.

    Fristen

    Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft, wird empfohlen.

    Antragsfrist: 4 Wochen (Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.)

    Bearbeitungsdauer

    -    Die Bearbeitungsdauer kann in den örtlich zuständigen Ausländerbehörden variieren (etwa 5 bis 6 Wochen).

    5 Wochen (Abhängig von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde (etwa 5 bis 6 Wochen).)

    Kosten

    Fixe Kosten: Gebühr EUR 98,00

    Gebühr 98.00 EUR

    Weitere Informationen

    Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland finden Sie im Portal der Bundesregierung
    https://www.make-it-in-germany.com/de/

    Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Seite Gesetze im Internet 
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
     

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Fachamt Einwohnerwesen Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de Fax: 040 427907600 Tel. +49 40 428713849 am 20.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Aufenthalt nach Forschungstätigkeit, Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Arbeitsplatzsuche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de