Fachbereich Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)

Beschreibung

Gehört zu:  Geschäftsbereich Finanzen und Personal

Willkommen auf den Informationsseiten des Fachbereiches Einreise und Aufenthalt. 

Bitte besuchen Sie diese Serviceseiten regelmäßig, da Änderungen der darin enthaltenen Informationen möglich sind und vorbehalten bleiben. 

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

"Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine"

Die "Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine" (UkraineAufenthFGV) ist in Kraft gesetzt worden. Es wurde unter anderem festgelegt, dass Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG, die am 1. Februar 2024 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fortgelten. 
Dies dient dazu, den Betroffenen einen Antrag auf Verlängerung und die damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde zu ersparen.

Allgemeine Informationen 

Der Fachbereich Einreise und Aufenthalt gliedert sich in die Bereiche:

Die Diensträume des Fachbereiches Einreise und Aufenthalt befinden sich im Ortsteil Halle-Neustadt Am Stadion 5 und Am Stadion 6 (Kulturtreff).

Für Zusendungen per Post steht Ihnen die nachfolgende Anschrift zur Verfügung:

Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)

Besuche und Vorsprachen 

Seit dem 01.11.2023 bietet der Fachbereich Einreise und Aufenthalt an den beiden Standorten Am Stadion 5 und Am Stadion 6 ein neues Vorsprachekonzept an. 

Zunächst werden die Bereiche "Infothek", "Duldung" sowie "Asyl und humanitärer Aufenthalt" im Kulturtreff die Arbeit aufnehmen. 

Für weitere Informationen klicken Sie bitte unten auf Öffnungszeiten.

Antragstellung

Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nicht erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an

Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)

oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.

Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden. 
Bitte reichen Sie immer den ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (gilt auch für die Antragstellung auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) sowie die für den jeweiligen Aufenthaltszweck erforderlichen Unterlagen als Scan oder Kopie ein.

Das Antragsdokument finden Sie unter der Rubrik Formulare.

Weitere Informationen zur Antragsbearbeitung sind im Dokument Informationsblatt verändertes Vorsprachenmodell der Ausländerbehörde zusammengefasst. Auch dieses Informationsblatt finden Sie unter der Rubrik Formulare.

Informationen zum Verreisen, dem Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und zur Rückkehr in die Ukraine Schutzsuchender aus der Ukraine finden Sie ebenfalls unter der Rubrik Formulare, in der Broschüre: Verreisen, Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und Rückkehr in die Ukraine.

Adresse

Hausanschrift

Am Stadion 5

06122 Halle (Saale)

Postanschrift

Marktplatz 1

06100 Halle (Saale)

Kontakt

Telefon Festnetz: 115

E-Mail: auslaenderbehoerde@halle.de

Zuständigkeit für

Halle (Saale)

Stichwörter

Ausländerbehörde

Version

Technisch geändert am 18.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English