Ursprungszeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der IHK Ausstellung

    Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

    Die Industrie- und Handelskammern stellen für die Exportwirtschaft Ursprungszeugnisse und andere Handelsbescheinigungen aus.

    Beschreibung

    In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie ggfs. die Vorlage weiterer, von der IHK bescheinigter Handelsdokumente. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprungsort einer Ware.

    Als Exporteur können Sie die Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses oder die Bescheinigung eines Handelsdokuments, z.B. einer Handelsrechnung, bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen.

    Anträge können Sie persönlich, per Post oder elektronisch beim Service-Center Ihrer IHK einreichen. Die Registrierung für das elektronische Verfahren bei der zuständigen IHK erfolgt durch Ihre E-Mailanfrage und Übermittlung eines Registrierungscodes.

    Die IHK überprüft die Richtigkeit der Angaben und stellt das Dokument anschließend zeitnah aus. Für die Ausstellung bzw. die Bescheinigung fällt eine Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gebührenkatalog der jeweiligen IHK.

    Online-Dienst

    IHK-Webanwendung Elektronisches Ursprungszeugnis eUZweb

    ID: L100008_408272118

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Magdeburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Markt 8

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 5693-0

    E-Mail: info@magdeburg.ihk.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über den Ursprung der Ware. Ursprungsnachweise können z.B. sein:

    • Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
    • Ursprungszeugnisse einer anderen IHK
    • Ursprungszeugnisse Form A (aus Entwicklungsländern)
    • Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EUR
    • Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EUFreihandelsabkommen
    • Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

    Formulare

    • Formularsatz "Ursprungszeugnis - Antrag auf Ausstellung / Original / Durchschrift" oder OnlineFormular
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie können den Ursprung der Ware nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    - keine

    Kosten

    Gebühr: 5 - 25 EUR

    Weitere Informationen

    Hier finden Sie die Webanwendung für die elektronische Beantragung:

    IHK-Webanwendung für elektronische Ursprungszeugnisse

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 08.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    eUZ, Ursprungszeugnisse, Invoice, Lieferschein, Packliste, Urspungszeugnis IHK, IHK-Ursprungszeugnis, UZ, Warenursprung, Handelsrechnung, Ursprung, Ursprungszeugnis, elektronisches Ursprungszeugnis, Rechnung, Handelsdokument

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English