Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
Die Industrie- und Handelskammern stellen für die Exportwirtschaft Ursprungszeugnisse und andere Handelsbescheinigungen aus.
Beschreibung
In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie ggfs. die Vorlage weiterer, von der IHK bescheinigter Handelsdokumente. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprungsort einer Ware.
Als Exporteur können Sie die Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses oder die Bescheinigung eines Handelsdokuments, z.B. einer Handelsrechnung, bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen.
Anträge können Sie persönlich, per Post oder elektronisch beim Service-Center Ihrer IHK einreichen. Die Registrierung für das elektronische Verfahren bei der zuständigen IHK erfolgt durch Ihre E-Mailanfrage und Übermittlung eines Registrierungscodes.
Die IHK überprüft die Richtigkeit der Angaben und stellt das Dokument anschließend zeitnah aus. Für die Ausstellung bzw. die Bescheinigung fällt eine Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gebührenkatalog der jeweiligen IHK.
Online-Dienst
IHK-Webanwendung Elektronisches Ursprungszeugnis eUZweb
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 5693-0
E-Mail: info@magdeburg.ihk.de
erforderliche Unterlagen
Nachweise über den Ursprung der Ware. Ursprungsnachweise können z.B. sein:
- Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
- Ursprungszeugnisse einer anderen IHK
- Ursprungszeugnisse Form A (aus Entwicklungsländern)
- Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EUR
- Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EUFreihandelsabkommen
- Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.
Formulare
- Formularsatz „Ursprungszeugnis – Antrag auf Ausstellung / Original / Durchschrift“ oder OnlineFormular
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie können den Ursprung der Ware nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
- keine
Kosten
Gebühr: 5 – 25 EUR
Weitere Informationen
Hier finden Sie die Webanwendung für die elektronische Beantragung:
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 08.10.2020
Stichwörter
UZ, Handelsrechnung, Packliste, elektronisches Ursprungszeugnis, Ursprungszeugnisse, Lieferschein, Urspungszeugnis IHK, Rechnung, Handelsdokument, Invoice, Warenursprung, IHK-Ursprungszeugnis, eUZ, Ursprungszeugnis, Ursprung