Gemeinschaftsschule Aufnahme

    Aufnahme an einer Gemeinschaftsschule beantragen

    Sie möchten Ihr Kind an einer Sekundarschule oder an einer Gemeinschaftsschule anmelden? Dafür erhalten Sie hier Informationen zur Schulform und Hinweise zur Anmeldung.

    Beschreibung

    Die Sekundarschule ist eine weiterführende Schulform und schließt an die Grundschule an. Sie umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10 und schließt mit dem Haupt- oder Realschulabschluss ab. Zudem können der qualifizierte Hauptschulabschluss und der erweiterte Realschulabschluss erworben werden. Neben den allgemeinen Lehrinhalten steht bei der Sekundarschule die Berufsvorbereitung Ihres Kindes im Vordergrund. So sollen die Schüler und Schülerinnen ausführlich auf die spätere Arbeitswelt vorbereitet werden.

    Ihr Kind erhält den Hauptschulabschluss, wenn es die 9. Klasse erfolgreich besucht hat.

    Ihr Kind erhält den Realschulabschluss, wenn es die 10. Klasse besucht und die Abschlussprüfung bestanden hat. Ihr Kind kann mit bestimmten Leistungsvoraussetzungen den erweiterten Realschulabschluss erwerben. Mit dem erweiterten Realschulabschluss kann Ihr Kind in die gymnasiale Oberstufe wechseln und das Abitur erreichen.

    Die Gemeinschaftsschule ist eine weiterführende Schulform und schließt an die Grundschule an. An der Gemeinschaftsschule kann Ihr Kind folgende Abschlüsse erwerben:

    • Hauptschulabschluss
    • Realschulabschluss
    • Abitur
    • Alle Kinder lernen bis zum 8. Schuljahrgang gemeinsam und werden entsprechend ihrer Leistungsmöglichkeiten gefördert.

    Die Gemeinschaftsschulen arbeiten kooperativ mit den Gymnasien zusammen.

    Online-Dienst

    ST: Schulen in Sachsen-Anhalt

    ID: L100008_408722605

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    • Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
    • Wenn Sie Ihr Kind bei folgender Schule anmelden möchten, wenden Sie sich direkt an die Schule:
    • Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt
    • Schule in freier Trägerschaft

    Ansprechpartner

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Sell, Ina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis
    • Schullaufbahnerklärung

    Formulare

    Voraussetzungen

    Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich beendet

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Ihr Kind bei einer Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule anmelden wollen, müssen Sie dies beantragen.

    • Wenn Ihr Kind eine Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule besuchen soll, hat Ihr Kind auch einen Anspruch darauf, wenn die Schulform angeboten wird.. Allerdings hat Ihr Kind keinen Anspruch darauf, eine bestimmte Schule zu besuchen.
    • Für die Anmeldung füllen Sie die „Schullaufbahnerklärung“ aus.
    • Wenn es für eine Schule nicht genügend Plätze gibt, werden die Schulplätze durch ein Auswahlverfahren vergeben.

    Fristen

    Sie müssen die Schullaufbahnerklärung fristgerecht bei der derzeit besuchten Grundschule abgeben. Die Schule teilt Ihnen den Termin mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses oder der Schullaufbahnerklärung mit.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Kindern, die vorher eine Schule in einem anderen Bundesland oder dem Ausland besucht haben, entscheidet die Schulbehörde anhand der bisherigen Leistungen und vermittelten Lehrinhalte, welche Schulform geeignet ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung am 20.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 23.05.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Stichwörter

    Schulanmeldung, Hauptschule, Sekundarstufe I, Gesamtschule, Realschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)