Aufnahme an einer Gemeinschaftsschule beantragen
Sie möchten Ihr Kind an einer Sekundarschule oder an einer Gemeinschaftsschule anmelden? Dafür erhalten Sie hier Informationen zur Schulform und Hinweise zur Anmeldung.
Beschreibung
Die Sekundarschule ist eine weiterführende Schulform und schließt an die Grundschule an. Sie umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10 und schließt mit dem Haupt- oder Realschulabschluss ab. Zudem können der qualifizierte Hauptschulabschluss und der erweiterte Realschulabschluss erworben werden. Neben den allgemeinen Lehrinhalten steht bei der Sekundarschule die Berufsvorbereitung Ihres Kindes im Vordergrund. So sollen die Schüler und Schülerinnen ausführlich auf die spätere Arbeitswelt vorbereitet werden.
Ihr Kind erhält den Hauptschulabschluss, wenn es die 9. Klasse erfolgreich besucht hat.
Ihr Kind erhält den Realschulabschluss, wenn es die 10. Klasse besucht und die Abschlussprüfung bestanden hat. Ihr Kind kann mit bestimmten Leistungsvoraussetzungen den erweiterten Realschulabschluss erwerben. Mit dem erweiterten Realschulabschluss kann Ihr Kind in die gymnasiale Oberstufe wechseln und das Abitur erreichen.
Die Gemeinschaftsschule ist eine weiterführende Schulform und schließt an die Grundschule an. An der Gemeinschaftsschule kann Ihr Kind folgende Abschlüsse erwerben:
- Hauptschulabschluss
- Realschulabschluss
- Abitur
- Alle Kinder lernen bis zum 8. Schuljahrgang gemeinsam und werden entsprechend ihrer Leistungsmöglichkeiten gefördert.
Die Gemeinschaftsschulen arbeiten kooperativ mit den Gymnasien zusammen.
Online-Dienst
ST: Schulen in Sachsen-Anhalt
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
- Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
- Wenn Sie Ihr Kind bei folgender Schule anmelden möchten, wenden Sie sich direkt an die Schule:
- Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt
- Schule in freier Trägerschaft
Ansprechpartner
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
erforderliche Unterlagen
- Zeugnis
- Schullaufbahnerklärung
Formulare
Voraussetzungen
Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich beendet
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihr Kind bei einer Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule anmelden wollen, müssen Sie dies beantragen.
- Wenn Ihr Kind eine Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule besuchen soll, hat Ihr Kind auch einen Anspruch darauf, wenn die Schulform angeboten wird.. Allerdings hat Ihr Kind keinen Anspruch darauf, eine bestimmte Schule zu besuchen.
- Für die Anmeldung füllen Sie die „Schullaufbahnerklärung“ aus.
- Wenn es für eine Schule nicht genügend Plätze gibt, werden die Schulplätze durch ein Auswahlverfahren vergeben.
Fristen
Sie müssen die Schullaufbahnerklärung fristgerecht bei der derzeit besuchten Grundschule abgeben. Die Schule teilt Ihnen den Termin mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses oder der Schullaufbahnerklärung mit.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Kindern, die vorher eine Schule in einem anderen Bundesland oder dem Ausland besucht haben, entscheidet die Schulbehörde anhand der bisherigen Leistungen und vermittelten Lehrinhalte, welche Schulform geeignet ist.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung am 20.08.2021
Stichwörter
Schulanmeldung, Hauptschule, Sekundarstufe I, Gesamtschule, Realschule