Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit als Forscher oder Forscherin aufnehmen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten.
Beschreibung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten, wenn Sie eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung in Deutschland zur Durchführung eines Forschungsvorhabens abgeschlossen haben.
Mit einer deutschen Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken können Sie für eine befristete Zeit auch in einem anderen EU-Staat forschen und lehren. Einige Mitgliedstaaten verlangen hierzu eine gesonderte Mitteilung an die jeweils zuständigen Behörden. Sie können sich auf der Homepage des Bundesamts für Migration und zu dem Verfahren und zu Kontaktdaten der jeweiligen Nationalen Kontaktstellen in anderen EU- Mitgliedstaaten informieren (siehe „weiterführende Informationen).
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für mindestens ein Jahr erteilt, bei Teilnahme an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen für mindestens 2 Jahre. Bei kürzerer Dauer des Forschungsvorhabens wird sie für seine Dauer erteilt, bei Teilnahme an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen jedoch für mindestens ein Jahr.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme der Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten Forschungseinrichtung und zur Aufnahme von Tätigkeiten in der Lehre. Die Änderungen des Forschungsvorhabens während des Aufenthalts führen nicht zum Wegfall dieser Berechtigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Fachbereich Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal
Willkommen auf den Informationsseiten des Fachbereiches Einreise und Aufenthalt.
Bitte besuchen Sie diese Serviceseiten regelmäßig, da Änderungen der darin enthaltenen Informationen möglich sind und vorbehalten bleiben.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Vor dem Hintergrund des weiterhin anhaltenden Kriegsgeschehens und unter Berücksichtigung der erneuten Verlängerung des europaweiten vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine erfolgte nun auch in Deutschland eine Verlängerung durch die „Sechste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ vom 27.11.2024 sowie die „Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung“ vom 27.11.2024 . Es wurde unter anderem festgelegt, dass Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG, die am 1. Februar 2025 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2026 ohne Verlängerung im Einzelfall fortgelten.
Dies dient dazu, den Betroffenen einen Antrag auf Verlängerung und die damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde zu ersparen.
Allgemeine Informationen
Der Fachbereich Einreise und Aufenthalt gliedert sich in die Bereiche:
- Team 01 - Infothek
- Team 02 - Verwaltung
- Team 1 - Asyl und humanitärer Aufenthalt
- Team 2 - Duldung
- Team 3 - Arbeitsmarkt und Ausbildung
Die Diensträume des Fachbereiches Einreise und Aufenthalt befinden sich im Ortsteil Halle-Neustadt Am Stadion 5 und Am Stadion 6 (Kulturtreff).
Für Zusendungen per Post steht Ihnen die nachfolgende Anschrift zur Verfügung:
Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
Besuche und Vorsprachen
Die Vorsprache ist im Team Asyl und humanitärer Aufenthalt sowie im Team Arbeitsmarkt und Ausbildung im Rahmen der freien Vorsprache möglich.
Für die Antragsstellung im Bereich von Team Arbeitsmarkt und Ausbildung wird jedoch ausdrücklich auf die Onlineantragsstrecke zur reibungsloseren Antragsbearbeitung verwiesen.
Die Vorsprache im Team Duldung sowie die Dokumentenausgabe ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvorsprachen für den Fachbereich Einreise und Aufenthalt finden sowohl am Standort -Am Stadion 5-, 06122 Halle (Saale) als auch im „Kulturtreff“, -Am Stadion 6-, 06122 Halle (Saale), statt. Achten Sie daher bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte unten auf Öffnungszeiten.
Antragstellung
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nicht erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an
Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Bitte reichen Sie immer den ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (gilt auch für die Antragstellung auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) sowie die für den jeweiligen Aufenthaltszweck erforderlichen Unterlagen als Scan oder Kopie ein.
Das Antragsdokument finden Sie unter der Rubrik Formulare.
Weitere Informationen zur Antragsbearbeitung sind im Dokument Informationsblatt verändertes Vorsprachenmodell der Ausländerbehörde zusammengefasst. Auch dieses Informationsblatt finden Sie unter der Rubrik Formulare.
Informationen zum Verreisen, dem Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und zur Rückkehr in die Ukraine Schutzsuchender aus der Ukraine finden Sie ebenfalls unter der Rubrik Formulare, in der Broschüre: Verreisen, Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und Rückkehr in die Ukraine.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Am Stadion 6, Kulturtreff Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr: (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin) Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr: (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin) Mittwoch, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr  (ausschließlich Dokumentenausgabe mit Termin) Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin) Am Stadion 5 Individuelle Terminvorsprachen finden auch weiterhin in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde, Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale) statt. Achten Sie bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung. Die Vorsprache im Team Duldung sowie die Dokumentenausgabe ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Formulare
Datenschutzhinweis Aufenthaltsgestattung
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsgesetz
Datenschutzhinweis Visaangelegenheiten
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz
Datenschutzhinweis Duldungen
Datenschutzhinweis Reiseausweise
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
Datenschutzhinweis Aufenthaltstitel
Datenschutzhinweis Umverteilungen
Erklärung des Verpflichtungserklärenden vor der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsbescheinigung
Stichwörter
Ausländerbehörde
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass
- Visum, sofern erforderlich
- Aktuelles biometrisches Foto
- Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung
- Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Einkommensnachweise)
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung
- Mietvertrag
Hinweise für Halle (Saale): Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag ein. Zu eingereichten Kopien (auch PDF) sind die Originale zum Vorsprachetermin vorzulegen.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag ein. Zu eingereichten Kopien (auch PDF) sind die Originale zum Vorsprachetermin vorzulegen.
Formulare
- Ausländerbehördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern erforderlich ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens in Deutschland abgeschlossen.
- Eine Kostenübernahmeerklärung der Forschungseinrichtung liegt vor.
Grundsätzlich muss sich die Forschungseinrichtung schriftlich zur Übernahme von Kosten verpflichten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung oder des Vertrages. Dazu zählen die Kosten für den Lebensunterhalt während eines unerlaubten Aufenthalts in einem EU-Mitgliedsstaat und für eine Abschiebung.
Eine Kostenübernahmeerklärung ist in bestimmten Fällen jedoch nicht erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre zuständige Ausländerbehörde. - Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18d Abs. 1 AufenthG
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde
Hinweise für Halle (Saale): Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren.
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde jedoch nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Formblattantrag (siehe unter: Formulare) rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an
Stadt Halle (Saale)
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von uns einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Dieser wird von der Bundesdruckerei produziert. Hier ist mit zusätzlichen Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Sie erhalten einen Termin zur Abholung.
Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren.
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde jedoch nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Formblattantrag (siehe unter: Formulare) rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an
Stadt Halle (Saale)
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von uns einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Dieser wird von der Bundesdruckerei produziert. Hier ist mit zusätzlichen Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Sie erhalten einen Termin zur Abholung.
Fristen
- Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis.
- Widerspruchsmonat: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
etwa 6 bis 8 Wochen.
Haben Sie eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung abgeschlossen, die für die Durchführung des besonderen Zulassungsverfahrens für Forscher im Bundesgebiet anerkannt ist, hat die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 60 Tagen nach Antragsstellung zu erteilen. Die Liste der anerkannten Forschungseinrichtungen und die Informationen hierzu finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.
Kosten
- Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung: EUR 100
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Weitere Informationen
- Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr - Informationen zur Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (deutsch):
https://www.bamf.de/DE/Themen/Forschung/AnerkennungForschungseinrichtungen/Aufenthaltstitel/aufenthaltstitel.html - Informationen zur Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (englisch)
https://www.bamf.de/EN/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Arbeit/Wissenschaftler/wissenschaftler-node.html - Informationen zu Mobilität in einen anderen EU- Mitgliedstaat
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/flyer-rest-mobilitaetsrechte.pdf?__blob=publicationFile&v=9edstaat: - Liste der anerkannten Forschungseinrichtungen:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/ListenAnerkennungsverfahren/001-liste-der-anerkennungen.html?nn=282656
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 15.07.2020
Stichwörter
Zuwanderung, Erwerbstätigkeit, Kostenübernahmeerklärung, Aufenthaltserlaubnis für Forscher, Ausländerbehörde, Forscher, Einwanderung, Forschungseinrichtung, Einreise, Aufenthaltstitel, Aufnahmevereinbarung, Aufenthaltserlaubnis, Forschung