Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen besonderer persönlicher Gründe oder Besonderheit des Einzelfalles
Beschreibung
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann nicht nach den allgemeinen Vorschriften verlängert werden. Auch eine Aufenthaltserlaubnis nach anderen Vorschriften kommt nicht in Betracht. Dann kann Ihnen diese Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für Sie eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.
Es müssen auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis gegeben sein (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, geklärte Identität, kein Ausweisungsinteresse).
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie kann auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.
Ihnen gegenüber kann eine Wohnsitzauflage erlassen werden.
Sie haben Anspruch auf Sozialleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII) und Kindergeld.
Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen.
Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Fachbereich Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal
Willkommen auf den Informationsseiten des Fachbereiches Einreise und Aufenthalt.
Bitte besuchen Sie diese Serviceseiten regelmäßig, da Änderungen der darin enthaltenen Informationen möglich sind und vorbehalten bleiben.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
„Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine“
Die „Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine“ (UkraineAufenthFGV) ist in Kraft gesetzt worden. Es wurde unter anderem festgelegt, dass Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG, die am 1. Februar 2024 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fortgelten.
Dies dient dazu, den Betroffenen einen Antrag auf Verlängerung und die damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde zu ersparen.
Allgemeine Informationen
Der Fachbereich Einreise und Aufenthalt gliedert sich in die Bereiche:
Die Diensträume des Fachbereiches Einreise und Aufenthalt befinden sich im Ortsteil Halle-Neustadt Am Stadion 5 und Am Stadion 6 (Kulturtreff).
Für Zusendungen per Post steht Ihnen die nachfolgende Anschrift zur Verfügung:
Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
Besuche und Vorsprachen
Seit dem 01.11.2023 bietet der Fachbereich Einreise und Aufenthalt an den beiden Standorten Am Stadion 5 und Am Stadion 6 ein neues Vorsprachekonzept an.
Zunächst werden die Bereiche „Infothek“, „Duldung“ sowie „Asyl und humanitärer Aufenthalt“ im Kulturtreff die Arbeit aufnehmen.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte unten auf Öffnungszeiten.
Antragstellung
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nicht erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an
Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Bitte reichen Sie immer den ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (gilt auch für die Antragstellung auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) sowie die für den jeweiligen Aufenthaltszweck erforderlichen Unterlagen als Scan oder Kopie ein.
Das Antragsdokument finden Sie unter der Rubrik Formulare.
Weitere Informationen zur Antragsbearbeitung sind im Dokument Informationsblatt verändertes Vorsprachenmodell der Ausländerbehörde zusammengefasst. Auch dieses Informationsblatt finden Sie unter der Rubrik Formulare.
Informationen zum Verreisen, dem Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und zur Rückkehr in die Ukraine Schutzsuchender aus der Ukraine finden Sie ebenfalls unter der Rubrik Formulare, in der Broschüre: Verreisen, Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und Rückkehr in die Ukraine.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Am Stadion 6, Kulturtreff Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr: (Team Infothek, Team Duldung, Team Asyl und humanitärer Aufenthalt jeweils ohne Termin, Dokumentenausgabe mit Termin) Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr: (Team Infothek, Team Asyl und humanitärer Aufenthalt ohne Termin, Dokumentenausgabe mit Termin) Mittwoch, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr  (ausschließlich Dokumentausgabe mit Termin) Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Team Infothek, Team Duldung, Team Asyl und humanitärer Aufenthalt jeweils ohne Termin, Dokumentenausgabe mit Termin) Freitag, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr  (ausschließlich Dokumentenausgabe mit Termin) Am Stadion 5 Individuelle Terminvorsprachen finden auch weiterhin in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde Am Stadion 5 statt. Achten Sie bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung.  
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: auslaenderbehoerde@halle.de
Formulare
Datenschutzhinweis Aufenthaltsgestattung
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsgesetz
Datenschutzhinweis Visaangelegenheiten
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz
Datenschutzhinweis Duldungen
Datenschutzhinweis Reiseausweise
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
Datenschutzhinweis Aufenthaltstitel
Datenschutzhinweis Umverteilungen
Erklärung des Verpflichtungserklärenden vor der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsbescheinigung
Stichwörter
Ausländerbehörde
erforderliche Unterlagen
- Vorlage der aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis
- aktuelles biometrisches Foto
- Nachweise der Identität, z. B. Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde; Staatsangehörigkeitsausweis
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
- bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung (zum Beispiel Approbation oder Berufsausübungserlaubnis)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Mietvertrag
Hinweise für Halle (Saale): Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag ein. Zu eingereichten Kopien (auch PDF) sind die Originale zum Vorsprachetermin vorzulegen.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag ein. Zu eingereichten Kopien (auch PDF) sind die Originale zum Vorsprachetermin vorzulegen.
Formulare
Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- Keine Möglichkeit der Verlängerung oder Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis
- Besondere Umstände des Einzelfalles begründen außergewöhnliche Härte
- Drohen der vollziehbaren Ausreisepflicht
- Vorlage der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (bspw. Lebensunterhaltssicherung, ausreichender Wohnraum, Passpflicht)
- Kein Ausweisungsinteresse
- Kein Einreise- und Aufenthaltsverbot
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 AufenthG
§ 12 AufenthG
§ 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
§ 44 AufenthG
§ 44a AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 45 AufenthV
§ 50 AufenthV
§ 53 AufenthV
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis wegen einer außergewöhnlichen Härte müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.
Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
Während Ihres Termins werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel herzustellen. Die Aufenthaltserlaubnis hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Hinweise für Halle (Saale): Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren.
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde jedoch nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Formblattantrag (siehe unter: Formulare) rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an
Stadt Halle (Saale)
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von uns einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Dieser wird von der Bundesdruckerei produziert. Hier ist mit zusätzlichen Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Sie erhalten einen Termin zur Abholung.
Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren.
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde jedoch nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Formblattantrag (siehe unter: Formulare) rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an
Stadt Halle (Saale)
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von uns einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Dieser wird von der Bundesdruckerei produziert. Hier ist mit zusätzlichen Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Sie erhalten einen Termin zur Abholung.
Fristen
Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:
- Grundsätzlich nur für Zeitraum, der für Erreichung des Aufenthaltszwecks erforderlich ist
Längstens 3 Jahre
Bearbeitungsdauer
Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Kosten
Bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis ist eine Gebühr in Höhe von 100 Euro fällig (bei Minderjährigen 50 Euro)
Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine außergewöhnliche Härte kann nur dann angenommen werden, wenn Sie sich in einer Notlage befinden, die sich deutlich von der Lage anderer Ausländer unterscheidet.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 29.10.2020
Stichwörter
außergewöhnlicher Härte, Aufenthaltserlaubnis bei außergewöhnlicher Härte