Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt bei Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe oder erheblicher öffentlicher Interessen?
Beschreibung
Sie streben einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in Deutschland an, beispielsweise zur vorübergehenden Betreuung eines schwer kranken Familienangehörigen, zur Vornahme einer dringend gebotenen ärztlichen Behandlung oder des Abschlusses einer Berufsausbildung. Sie halten sich in Deutschland auf und sind nicht ausreisepflichtig.
Dann kann Ihnen durch die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen Ihre vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie kann auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.
Ihnen gegenüber kann eine Wohnsitzauflage erlassen werden.
Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen.
Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Fachbereich Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal
Willkommen auf den Informationsseiten des Fachbereiches Einreise und Aufenthalt.
Bitte besuchen Sie diese Serviceseiten regelmäßig, da Änderungen der darin enthaltenen Informationen möglich sind und vorbehalten bleiben.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Vor dem Hintergrund des weiterhin anhaltenden Kriegsgeschehens und unter Berücksichtigung der erneuten Verlängerung des europaweiten vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine erfolgte nun auch in Deutschland eine Verlängerung durch die „Sechste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ vom 27.11.2024 sowie die „Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung“ vom 27.11.2024 . Es wurde unter anderem festgelegt, dass Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG, die am 1. Februar 2025 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2026 ohne Verlängerung im Einzelfall fortgelten.
Dies dient dazu, den Betroffenen einen Antrag auf Verlängerung und die damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde zu ersparen.
Allgemeine Informationen
Der Fachbereich Einreise und Aufenthalt gliedert sich in die Bereiche:
- Team 01 - Infothek
- Team 02 - Verwaltung
- Team 1 - Asyl und humanitärer Aufenthalt
- Team 2 - Duldung
- Team 3 - Arbeitsmarkt und Ausbildung
Die Diensträume des Fachbereiches Einreise und Aufenthalt befinden sich im Ortsteil Halle-Neustadt Am Stadion 5 und Am Stadion 6 (Kulturtreff).
Für Zusendungen per Post steht Ihnen die nachfolgende Anschrift zur Verfügung:
Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
Besuche und Vorsprachen
Die Vorsprache ist im Team Asyl und humanitärer Aufenthalt sowie im Team Arbeitsmarkt und Ausbildung im Rahmen der freien Vorsprache möglich.
Für die Antragsstellung im Bereich von Team Arbeitsmarkt und Ausbildung wird jedoch ausdrücklich auf die Onlineantragsstrecke zur reibungsloseren Antragsbearbeitung verwiesen.
Die Vorsprache im Team Duldung sowie die Dokumentenausgabe ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvorsprachen für den Fachbereich Einreise und Aufenthalt finden sowohl am Standort -Am Stadion 5-, 06122 Halle (Saale) als auch im „Kulturtreff“, -Am Stadion 6-, 06122 Halle (Saale), statt. Achten Sie daher bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte unten auf Öffnungszeiten.
Antragstellung
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nicht erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an
Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Bitte reichen Sie immer den ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (gilt auch für die Antragstellung auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) sowie die für den jeweiligen Aufenthaltszweck erforderlichen Unterlagen als Scan oder Kopie ein.
Das Antragsdokument finden Sie unter der Rubrik Formulare.
Weitere Informationen zur Antragsbearbeitung sind im Dokument Informationsblatt verändertes Vorsprachenmodell der Ausländerbehörde zusammengefasst. Auch dieses Informationsblatt finden Sie unter der Rubrik Formulare.
Informationen zum Verreisen, dem Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und zur Rückkehr in die Ukraine Schutzsuchender aus der Ukraine finden Sie ebenfalls unter der Rubrik Formulare, in der Broschüre: Verreisen, Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und Rückkehr in die Ukraine.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Am Stadion 6, Kulturtreff Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr: (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin) Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr: (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin) Mittwoch, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr  (ausschließlich Dokumentenausgabe mit Termin) Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin) Am Stadion 5 Individuelle Terminvorsprachen finden auch weiterhin in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde, Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale) statt. Achten Sie bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung. Die Vorsprache im Team Duldung sowie die Dokumentenausgabe ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Formulare
Datenschutzhinweis Aufenthaltsgestattung
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsgesetz
Datenschutzhinweis Visaangelegenheiten
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz
Datenschutzhinweis Duldungen
Datenschutzhinweis Reiseausweise
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
Datenschutzhinweis Aufenthaltstitel
Datenschutzhinweis Umverteilungen
Erklärung des Verpflichtungserklärenden vor der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsbescheinigung
Stichwörter
Ausländerbehörde
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Foto
- Nachweise der Identität, wenn vorhanden, z. B.
- Pass,
- ID Card,
- Geburtsurkunde,
- Heiratsurkunde,
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Ggf. Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Mietvertrag
Hinweise für Halle (Saale): Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag ein. Zu eingereichten Kopien (auch PDF) sind die Originale zum Vorsprachetermin vorzulegen.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag ein. Zu eingereichten Kopien (auch PDF) sind die Originale zum Vorsprachetermin vorzulegen.
Formulare
Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Vorliegen eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Sie sind nicht vollziehbar ausreisepflichtig
- Dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen müssen die vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern
- Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen (kein Ausweisungsinteresse, keine Einreise- und Aufenthaltsverbot)
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 AufenthG
§ 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG
§ 12 AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
§ 44 AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 45 AufenthV
§ 53 AufenthV
§ 1 AsylbLG
Verfahrensablauf
Ihre Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.
- Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
- Während Ihres Termins werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel herzustellen. Die Aufenthaltserlaubnis hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde
Hinweise für Halle (Saale): Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren.
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde jedoch nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Formblattantrag (siehe unter: Formulare) rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an
Stadt Halle (Saale)
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von uns einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Dieser wird von der Bundesdruckerei produziert. Hier ist mit zusätzlichen Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Sie erhalten einen Termin zur Abholung.
Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren.
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde jedoch nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Formblattantrag (siehe unter: Formulare) rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an
Stadt Halle (Saale)
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von uns einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Dieser wird von der Bundesdruckerei produziert. Hier ist mit zusätzlichen Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Sie erhalten einen Termin zur Abholung.
Fristen
Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:
- längstens 6 Monate, wenn Sie sich noch nicht seit mindestens 18 Monaten (ununterbrochen) rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben
- bis zu 3 Jahren, wenn Sie sich bereits länger als 18 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben
Bearbeitungsdauer
Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Kosten
Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro
Bei Minderjährigen: 50 Euro
Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 29.10.2020
Stichwörter
Aufenthalt, vorübergehender, humanitäre Grünge Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis für vorübergehenden Aufenthalt, persönliche Gründe Aufenthaltserlaubnis