Förderabgabe für Bergbautätigkeiten Entgegennahme

    Feldes- und Förderabgabe zahlen

    Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer bergrechtlichen Erlaubnis zur gewerblichen Aufsuchung von Bodenschätzen? Dann müssen Sie jährlich eine Feldesabgabe zahlen.

    Beschreibung

    Als Inhaber oder Inhaberin einer Erlaubnis zum gewerblichen Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen haben Sie jährlich eine Feldesabgabe und als Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung haben Sie jährlich für die innerhalb des jeweiligen Jahres gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze eine Förderabgabe an das Land zu entrichten, wenn sich das Erlaubnisfeld beziehungsweise Bewilligungsfeld im Bundesland befindet.

    Betroffen sind Bodenschätze wie:

    • Steinsalz und Sole
    • Kiese und Sande
    • Quarz- und Spezialsande
    • Natursteine
    • Tonige Gesteine
    • Gesteine zur Herstellung von Werk- und Dekosteinen aus Sandsteinen

    Online-Dienst

    ST: OD Bergpass

    ID: L100008_412439542

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Fliederwegkaserne 13

    06130 Halle (Saale)

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: keine Parkplätze vorhanden. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Parkflächen in der Umgebung

    Halle Vogelweide

    Straßenbahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 13197-0

    E-Mail: poststelle.lagb@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Amtlicher Vordruck der

    • Feldesabgabeerklärung
    • Förderabgabeerklärung
    • Förderabgabevoranmeldung

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer Erlaubnis oder
    • Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung und
    • Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld und
    • Die Voraussetzungen einer Befreiung liegen nicht vor (Gewinnung ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen und keine wirtschaftliche Verwertung der Bodenschätze)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ihr Rechtsbehelf geht aus dem schriftlichen Festsetzungsbescheid hervor.

    Verfahrensablauf

    Für den entsprechenden Erhebungszeitraum reichen Sie schriftlich die Feldes- und Förderabgabeerklärungen sowie gegebenenfalls  Förderabgabevoranmeldungen ein. Die zuständige Stelle setzt dann die Abgabe fest und sendet Ihnen einen schriftlichen Bescheid aus dem die festgesetzte Abgabe sowie die noch zu leistende Zahlungsverpflichtung hervorgeht.

    Fristen

    Die Feldesabgabeerklärung ist bis zum 31. Mai eines Jahres für den vorangegangenen Erhebungszeitraum abzugeben. Bis zu diesem Termin ist auch die Feldesabgabe zu zahlen.

    Förderabgabevoranmeldungen und Abschlagszahlungen sind jeweils bis zum 40. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres abzugeben und zu entrichten.

    Die Förderabgabeerklärung ist bis zum 31. Juli eines jeden Jahres für den vorangegangenen Erhebungszeitraum abzugeben. Bis zu diesem Termin ist auch die Förderabgabe zu entrichten.

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb der jeweiligen Festsetzungsfrist.

    Kosten

    Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr 20,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 20,00 Euro bis maximal 100,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei verspäteter Abgabe einer Erklärung kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden.

    Bei Zahlungsverzug wird ein Säumniszuschlag erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt am 19.02.2021

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    bergfrei, Quarz, Sand, Feldes- und Förderabgabeerklärung, Sole, Förderabgabevoranmeldung, Bodenschatz, Gestein, Salz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)