Körperschaftsteuer Festsetzung

    Körperschaftsteuer zahlen

    Körperschaften müssen für ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer zahlen, gemeinnützige Organisationen erhalten ihre Steuerbefreiung.

    Beschreibung

    Körperschaftsteuer erheben die Finanzverwaltungen auf das Einkommen von juristischen Personen beziehungsweise Körperschaften, wie zum Beispiel

    • Aktiengesellschaften (AG)
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Genossenschaften oder
    • Stiftungen.

    Die Körperschaftsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf eines Kalenderjahres. Grundlage für die Festsetzung ist deren Körperschaftsteuererklärung. Diese und die jährlichen Gewinnermittlungen müssen Sie elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Dafür steht Ihnen das kostenlose Dienstleistungsportal "Mein ELSTER" zur Verfügung.

    Die Höhe der Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen eines Kalenderjahres. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer fließen dem Bund und den Ländern gemeinsam zu. Der Solidaritätszuschlag steht dem Bund zu. 

    Ob Sie als geschäftsführende Person oder Vorstand einer Körperschaft zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet sind oder Ausnahmen gelten, darüber kann Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater informieren.

    Diese Person kann sie auch über die voraussichtliche Höhe der Steuerbelastung informieren. Als gemeinnütziger Verein müssen Sie zum Beispiel erst für Einnahmen aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Körperschaftsteuer zahlen, wenn die Einnahmen über EUR 45.000 liegen.

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100008_408615601

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Staßfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Atzendorfer Straße 20

    39418 Staßfurt

    Postfachadresse

    Postfach 1355

    39404 Staßfurt

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3925 9804600

    Telefon Festnetz: +49 3925 9800

    Internet

    Stichwörter

    Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundeszentralamt für Steuern

    Internet

    Stichwörter

    BZSt, Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • elektronisch übermittelte Körperschaftsteuererklärung mit erforderlichen Anlagen
    • Unterlagen zur Gewinnermittlung wie zum Beispiel
    • Bilanz
    • Gewinn- und Verlustrechnung
    • gegebenenfalls weitere Erklärungen wie zum Beispiel eine Umsatz- oder Gewerbesteuererklärung 

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja


    Voraussetzungen

    • Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sich die Geschäftsleitung oder der Sitz in Deutschland befindet. Das sind zum Beispiel:
      • Kapitalgesellschaften
        • Aktiengesellschaften
        • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
        • Unternehmergesellschaften
      • Genossenschaften
      • Vereine
      • Stiftungen
      • nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts sowie
      • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie etwa Wirtschaftsbetriebe der Gemeinden
    • steuerpflichtig sind sämtliche Einkünfte
    • Geschäftsleitung ist der Ort, an dem die maßgeblichen Unternehmensentscheidungen fallen
    • den Sitz des Unternehmens legen die Gesellschafter und Gesellschafterinnen im Gesellschaftsvertrag fest
    • ausländische Gesellschaften müssen nur für ihre inländischen Einkünfte Körperschaftsteuer zahlen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Körperschaftsteuererklärung und dazugehörige Unterlagen und Anlagen müssen Sie elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln: 

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet. 
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Körperschaftsteuer" und lassen Sie sich vom Programm durch das Verfahren leiten.
    • Nach Eingabe aller Daten können Sie die Körperschaftsteuererklärung über "Mein ELSTER" elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln.
    • Nach Prüfung Ihrer Körperschaftsteuererklärung erhalten Sie einen Bescheid über
      • die festgesetzte Höhe der Körperschaftsteuer sowie
      • eine Zahlungsaufforderung (Banküberweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren) oder Informationen zu einer Guthabenauszahlung.

    Fristen

    Wenn Sie bei der Erstellung der Körperschaftsteuererklärung steuerlich nicht beraten werden:

    • Abgabe der Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres

    Wenn ein Steuerberatungsbüro die Körperschaftsteuererklärung erstellt:

    • Abgabe der Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag im Monat Februar des zweiten, auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 12.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Verein, AG, GmbH, Körperschaftsteuer, Kapitalgesellschaft, ELSTER, Steuererklärung, gGmbH, Körperschaft, Gewinnermittlung, Juristische Person, KSt, Finanzamt, Gemeinnützigkeit, Freistellungsbescheid, Elster, elektronische Steuererklärung, digitale Steuererklärung, Stiftung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English