Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung

    Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

    Sie haben Ihr erstes juristisches Examen bestanden und möchten nun den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie 4 Pflichtstationen und eine Wahlstation.

    Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 2 Jahre.

    Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.

    Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.

    In Sachsen-Anhalt können Sie den Vorbereitungsdienst in folgenden Landgerichtsbezirken absolvieren:

    • Magdeburg
    • Halle
    • Dessau-Roßlau
    • Stendal

    Online-Dienst

    Anmeldung juristischer Vorbereitungsdienst

    ID: L100008_397462768

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 27.10.2022 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 06.12.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg.

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Naumburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 10

    06618 Naumburg (Saale)

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Parkplatz: null
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 16 55

    06606 Naumburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 15:00 Uhr Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03445 280

    Fax: 03445 282000

    E-Mail: olg@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/olgdsgvo.)

    De-Mail: olg-naumburg@egvp.de-mail.de(Sie können diese De-Mail-Adresse für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) nur nutzen, wenn Sie selber über ein de-Mail-Postfach verfügen!)

    Bankverbindung

    Landeshauptkasse (LHK) Sachsen-Anhalt

    Empfänger: Landeshauptkasse (LHK) Sachsen-Anhalt

    IBAN: DE21 8100 0000 0081 0015 00

    Weitere Informationen

    Behördenleitung:

    Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Uwe Wegehaupt
    Vizepräsident des Oberlandesgerichts n.n.
    Geschäftsleiter Jens Wrana

    Pressesprecher:
    RiOLG Henning Haberland

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 15.12.2022 (von: Vormbrocke, Heinz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über das bestandene erste juristische Examen
    • eine beglaubigte Ablichtung der Exmatrikulationsbescheinigung (für Rechtswissenschaften)
    • einen eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf
    • eine Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden im Original
    • bei verheirateten Bewerbern und Bewerberinnen: eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch
    • gegebenenfalls eine beglaubigte Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
    • Führungszeugnis (Belegart „O“)
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: eine gültige Aufenthaltsbescheinigung

    Voraussetzungen

    • Sie haben das erste juristische Examen bestanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben.

    • Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Achten Sie darauf, die Frist zu wahren.
    • In Ihrer Bewerbung können Sie auch einen Ortswunsch angeben.
    • Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.

    Fristen

    Die Einstellungen erfolgen zum 1. März und 1. September eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung muss spätestens 6 Wochen vor dem Beginn vorliegen.

    Kosten

    Keine.

    Unterstützende Institutionen

    Oberlandesgericht Naumburg, Sachsen-Anhalt

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 12.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 18.01.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 22.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Rechtsreferendarin, Rechtsreferendar, zweite juristische Staatsprüfung, zweites juristisches Staatsexamen, Jurastudium, Rechtsreferendariat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)