Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen
Sie haben Ihr erstes juristisches Examen bestanden und möchten nun den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie 4 Pflichtstationen und eine Wahlstation.
Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 2 Jahre.
Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.
Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.
In Sachsen-Anhalt können Sie den Vorbereitungsdienst in folgenden Landgerichtsbezirken absolvieren:
- Magdeburg
- Halle
- Dessau-Roßlau
- Stendal
Online-Dienst
Anmeldung juristischer Vorbereitungsdienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg.
Ansprechpartner
Oberlandesgericht Naumburg
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 16 55
06606 Naumburg (Saale)
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 15:00 Uhr Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landeshauptkasse (LHK) Sachsen-Anhalt
Empfänger: Landeshauptkasse (LHK) Sachsen-Anhalt
IBAN: DE21 8100 0000 0081 0015 00
Weitere Informationen
Behördenleitung:
Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Uwe Wegehaupt
Vizepräsident des Oberlandesgerichts n.n.
Geschäftsleiter Jens Wrana
Pressesprecher:
RiOLG Henning Haberland
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über das bestandene erste juristische Examen
- eine beglaubigte Ablichtung der Exmatrikulationsbescheinigung (für Rechtswissenschaften)
- einen eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf
- eine Geburtsurkunde
- gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden im Original
- bei verheirateten Bewerbern und Bewerberinnen: eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch
- gegebenenfalls eine beglaubigte Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
- Führungszeugnis (Belegart "O")
- bei ausländischen Staatsangehörigen: eine gültige Aufenthaltsbescheinigung
Voraussetzungen
- Sie haben das erste juristische Examen bestanden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben.
- Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Achten Sie darauf, die Frist zu wahren.
- In Ihrer Bewerbung können Sie auch einen Ortswunsch angeben.
- Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.
Fristen
Die Einstellungen erfolgen zum 1. März und 1. September eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung muss spätestens 6 Wochen vor dem Beginn vorliegen.
Kosten
Keine.
Unterstützende Institutionen
Oberlandesgericht Naumburg, Sachsen-Anhalt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 12.01.2021
Stichwörter
Rechtsreferendariat, Rechtsreferendar, Rechtsreferendarin, zweite juristische Staatsprüfung, zweites juristisches Staatsexamen, Jurastudium