• Wettin-Löbejün (Landkreis Saalekreis, Sachsen-Anhalt)
Eignungsprüfung Zulassung Steuerberater mit Berufsqualifikation aus dem Ausland

Zulassung zur Eignungsprüfung für Steuerberaterinnen und -berater mit ausländischer Berufsqualifikation beantragen

Sie kommen aus dem Ausland und möchten als Steuerberaterin oder Steuerberater in Deutschland tätig werden? Dann müssen Sie die Zulassung zur Eignungsprüfung beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland als Steuerberater oder –beraterin arbeiten möchten, muss Ihre Eignung überprüft werden. Diese sogenannte Eignungsprüfung ist eine verkürzte Steuerberaterprüfung. Sie können auch eine Steuerberaterprüfung beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Online-Dienst

Antragsportal der Steuerberaterkammern

ID: L100008_408272123

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 30.04.2024

Technisch geändert am 30.04.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer.

Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

Adresse

Hausanschrift

Zum Domfelsen 4

39104 Magdeburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 0391 61162-0

E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de

Version

Technisch erstellt am 18.12.2009

Technisch geändert am 11.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise Ihrer Ausbildung. Das sind zum Beispiel:
    • Prüfungszeugnisse
    • Diplome
    • Befähigungs- und Ausbildungsnachweise
    • Urkunden
  • bei beruflichen Vorkenntnissen Falllisten, die folgende Angaben enthalten:
    • Akten- oder Geschäftszeichen
    • Gegenstand
    • Zeitraum
    • Art und Umfang der Tätigkeit
    • Sachstand
    • Anonymisierte Arbeitsproben
  • Lebenslauf
  • Passbild
  • Die geforderten Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise müssen in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz von einer nach den dortigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zuständigen Behörde ausgestellt worden sein.

Hinweis:

Bitte reichen Sie die Unterlagen mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache ein. Reichen Sie die Nachweise als Abschrift oder Kopie mit amtlicher Beglaubigung ein.

Voraussetzungen

Die Zulassung zu der Eignungsprüfung setzt folgende Bedingungen voraus:

  • Sie besitzen einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der im Herkunftsland zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt. Der Befähigungs- und Ausbildungsnachweis muss von einer zuständigen Behörde ausgestellt worden sein. Der Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis muss bescheinigen, dass Sie in dem Staat, in dem Sie die Berufsqualifikation erworben haben, zur Hilfe in Steuersachen berechtigt sind.
  • Sie haben Ihre Ausbildung erfolgreich absolviert.
  • Ihre Ausbildung wurde gleichwertig anerkannt
  • Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht anerkannt wird, Sie aber Bestandsschutz haben
  • Bei nicht reglementierten Berufen: Sie müssen in den letzten 10 Jahren mindestens 1 Jahr als Steuerberater oder –beraterin gearbeitet haben. Sie müssen dabei mindestens 16 Stunden pro Woche gearbeitet haben. Das Herkunftsland muss Ihnen bescheinigen, dass Sie auf den Beruf vorbereitet wurden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Die Eignungsprüfung legen Sie vor der zuständigen obersten Landesfinanzbehörde ab. Die Zulassung zur Prüfung beantragen Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer.
  • Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit höchstens zwei Klausurarbeiten und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Unterschied zur „normalen“ Steuerberaterprüfung handelt es sich bei der Eignungsprüfung jedoch um eine verkürzte Prüfung, da nicht alle Prüfungsgebiete geprüft werden. Die Prüfungsgebiete der Eignungsprüfung sind:
    • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitsrecht
    • Steuern vom Einkommen und Ertrag
    • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
    • Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts
    • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union
    • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
    • Volkswirtschaft und
    • Berufsrecht
  • In folgenden Fällen kann ein Prüfungsgebiet entfallen:
    • Sie haben in Ihrer Ausbildung oder in einer Fortbildung dieses Gebiet absolviert
    • oder Sie haben in diesem Gebiet gearbeitet
    • und die zuständige Stelle erkennt Ihre Kenntnisse an.
  • Reichen Sie die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Dokumente ein.
  • Wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden haben, werden Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater durch die Steuerberaterkammer bestellt.

Fristen

Frist für die Eignungsprüfung: Keine.

Frist für Steuerberaterprüfung: 30.4. des jeweiligen Jahres

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Empfang der Unterlagen innerhalb eines Monats. Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, legt die Steuerberaterkammer den Termin für die Eignungsprüfung fest. Die Prüfung findet meist im April jeden Jahres statt.

Kosten

Antragsgebühr: EUR 200,00

Prüfungsgebühr: EUR 1.100,00

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Steuerberaterkammern.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt am 11.07.2023

Version

Technisch erstellt am 29.10.2020

Technisch geändert am 13.07.2023

Stichwörter

Steuerberaterin, Steuerberatung, Eignungsprüfung, Anerkennung, Qualifikation, Steuerberater, Ausland, Berufliche Qualifikation

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020