Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind Erteilung

    Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen

    Sie möchten mit einem Motorboot einen See befahren? Dafür benötigen Sie eine Gestattung.

    Beschreibung

    Sie dürfen jedes oberirdische, fließende Gewässer für den Gemeingebrauch benutzen. Der Gemeingebrauch beinhaltet:

    • Das Baden
    • Tauchsport
    • Das Tränken an Tränkstellen
    • Eissport
    • Das Befahren mit kleinen Booten ohne Motor
    • Schwemmen
    • Schöpfen mit Handgefäßen

    Wenn Sie das Gewässer für diese Zwecke nutzen, brauchen Sie keine Gestattung.

    Wenn Sie das Gewässer mit einem Motorboot befahren wollen, brauchen Sie eine Gestattung.

    Die Genehmigung ist maximal 10 Jahre gültig.

    Online-Dienst

    Antrag auf Gestattung Befahren von Gewässern mit Boot

    ID: L100008_394017495

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Untere Wasserbehörde

    Beschreibung

    Die untere Wasserbehörde bearbeitet alle Sachverhalte, die mit Oberflächen- und Grundwasser in Verbindung stehen. Auch Abwasser- und Niederschlagswasser sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fallen in ihr Aufgabenspektrum. Die untere Wasserbehörde nimmt die Gewässeraufsicht wahr, überwacht die Gewässer sowie die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.

    FAQs - häufig gestellte Fragen

    Adresse

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Kreisverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 51

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-2920

    Fax: 03491 806-2994

    E-Mail: umweltamt@landkreis-wittenberg.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Gestattung Befahren von Gewässern mit Boot (Online Formular)
    Antrag auf Gestattung zum Befahren von Gewässern mit Booten (PDF)

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vollständige Adresse
    • Telefonnummer
    • Bezeichnung des Gewässers
    • gegebenfalls Lageplan
    • Bootstyp
    • Motortyp
    • Fischereischein, wenn die Nutzung für Angelzwecke erfolgen soll
    • Dauer der geplanten Benutzung (die Gestattung erfolgt für maximal 10 Jahre)

    Formulare

    Viele Landkreise stellen Ihnen ein Antragsformular auf der jeweiligen Internetseite zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Sie beeinträchtigen nicht die Natur oder Anlieger
    • Sie nutzen ein kleines Fahrzeug

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    EUR  65,00 bis EUR 1.250,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt am 27.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Gewässer, Motorboot, Wasser, Bootstyp, Gestattung, Motorboote

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English