Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
Sie möchten mit einem Motorboot einen See befahren? Dafür benötigen Sie eine Gestattung.
Beschreibung
Sie dürfen jedes oberirdische, fließende Gewässer für den Gemeingebrauch benutzen. Der Gemeingebrauch beinhaltet:
- Das Baden
- Tauchsport
- Das Tränken an Tränkstellen
- Eissport
- Das Befahren mit kleinen Booten ohne Motor
- Schwemmen
- Schöpfen mit Handgefäßen
Wenn Sie das Gewässer für diese Zwecke nutzen, brauchen Sie keine Gestattung.
Wenn Sie das Gewässer mit einem Motorboot befahren wollen, brauchen Sie eine Gestattung.
Die Genehmigung ist maximal 10 Jahre gültig.
Online-Dienst
Antrag auf Gestattung Befahren von Gewässern mit Boot
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Untere Wasserbehörde
Beschreibung
Die untere Wasserbehörde bearbeitet alle Sachverhalte, die mit Oberflächen- und Grundwasser in Verbindung stehen. Auch Abwasser- und Niederschlagswasser sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fallen in ihr Aufgabenspektrum. Die untere Wasserbehörde nimmt die Gewässeraufsicht wahr, überwacht die Gewässer sowie die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.
FAQs - häufig gestellte Fragen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 02 51
06886 Lutherstadt Wittenberg
Postanschrift
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Kreisverwaltung
Linie:- Bus: Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Gerald Redlich
Telefon Festnetz: 03491 806-2920
Frau Michaela Körsten
Telefon Festnetz: 03491 806-2965
Frau Kerstin Neumann
Telefon Festnetz: 03491 806-2966
Frau Silke Dolge
Telefon Festnetz: 03491 806-2961
Frau Kerstin Müller
Telefon Festnetz: 03491 806-2964
Frau Susann Wichert
Telefon Festnetz: 03491 806-2969
Frau Ina Klopfer
Telefon Festnetz: 03491 806-2922
Frau Josefin Küter
Telefon Festnetz: 03491 806-2962
Frau Jessica Gerboth
Telefon Festnetz: 03491 806-2963
Frau Liane Besser
Telefon Festnetz: 03491 806-2968
Herr Stephan Felix
Telefon Festnetz: 03491 806-2921
Frau Sophie Bölke
Telefon Festnetz: 03491 806-2967
Formulare
Antrag auf Gestattung Befahren von Gewässern mit Boot (Online Formular)
Antrag auf Gestattung zum Befahren von Gewässern mit Booten (PDF)
erforderliche Unterlagen
- vollständige Adresse
- Telefonnummer
- Bezeichnung des Gewässers
- gegebenfalls Lageplan
- Bootstyp
- Motortyp
- Fischereischein, wenn die Nutzung für Angelzwecke erfolgen soll
- Dauer der geplanten Benutzung (die Gestattung erfolgt für maximal 10 Jahre)
Formulare
Viele Landkreise stellen Ihnen ein Antragsformular auf der jeweiligen Internetseite zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Sie beeinträchtigen nicht die Natur oder Anlieger
- Sie nutzen ein kleines Fahrzeug
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
EUR 65,00 bis EUR 1.250,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt am 27.10.2020
Stichwörter
Gewässer, Motorboot, Wasser, Bootstyp, Gestattung, Motorboote