Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für AusländerOnline erledigen

    Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer beantragen

    Beschreibung

    Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich.

    Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt im dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

    Online-Dienst

    Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer beantragen

    ID: L100008_405194569

    Online erledigen

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    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06295 Eisleben

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr Samstag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3475 655135

    Telefon Festnetz: +49 3475 655309

    E-Mail: standesamt@lutherstadt-eisleben.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
    • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
      • Der Personenstand.
      • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt.
      • Die Staatsangehörigkeit.
      • Sowie ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.

    Voraussetzungen

    • Wenn die Person, die die Ehe im Ausland schließen möchte, eines der folgenden Personalstatute aufweist:
    • Staatenlos
    • Asylberechtigt
    • anerkannter Flüchtling
    • oder Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist,
    • sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.
    • Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    • Einzelfallabhängig

    Kosten

    • Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch * Senator für Inneres, Referat 23 - Personenstandsrecht, des Landes Bremen am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2023

    Stichwörter

    Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Ehevoraussetzungen, Ehe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de