Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Änderung der Hauptwohnung

    Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. 

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

    Hauptwohnung ist:

    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Hinweise für Halle (Saale): Änderung der Hauptwohnung (Statuswechsel Wohnsitz)

    Die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz. Es kann ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren bis 1.000,00 EUR kann eingeleitet werden

    Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners, der noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat, gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für die Änderung einer gemeinsamen Wohnung des Kindes (Änderung seines Lebensmittelpunktes) des Einvernehmens beider Eltern (§§ 1627, 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB). Deshalb ist eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige (bisher einzige) Wohnung bzw. die Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie unter Formulare und Dokumente.

    Die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz. Es kann ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren bis 1.000,00 EUR kann eingeleitet werden

    Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners, der noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat, gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für die Änderung einer gemeinsamen Wohnung des Kindes (Änderung seines Lebensmittelpunktes) des Einvernehmens beider Eltern (§§ 1627, 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB). Deshalb ist eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige (bisher einzige) Wohnung bzw. die Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie unter Formulare und Dokumente.

    Online-Dienst

    Voranmeldung Änderung einer Nebenwohnung in Halle (Saale) zu Hauptwohnung

    ID: L100008_405958366

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2024 (von: Weigend, Michael)

    Technisch geändert am 15.01.2024 (von: Weigend, Michael)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1

    Beschreibung

    Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein

    Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Marktplatz 1" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen: 

    Zugeordnete Bereiche:

    Namensänderungsbehörde

    Wohnberechtigungsscheine

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin) So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214619

    Fax: +49 345 2214617

    E-Mail: einwohnerwesen@halle.de

    Formulare

    Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung gemäß § 22 BMG
    Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges
    Datenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6

    Beschreibung

    Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein

    Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Am Stadion 6" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen: 

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214619

    Fax: +49 345 2214617

    E-Mail: einwohnerwesen@halle.de

    Formulare

    Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges
    Datenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Personalausweis, Reisepass

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.

    Hinweise für Halle (Saale): Änderung der Hauptwohnung (Statuswechsel Wohnsitz)

    Möglicherweise sind auch Änderungen auf Kinderausweisen/ Kinderreisepässen bzw. Reisepässen (Wohnortwechsel bei der Hauptwohnung) vorzunehmen. Dementsprechend sind diese Unterlagen ebenfalls mitzubringen.

    Möglicherweise sind auch Änderungen auf Kinderausweisen/ Kinderreisepässen bzw. Reisepässen (Wohnortwechsel bei der Hauptwohnung) vorzunehmen. Dementsprechend sind diese Unterlagen ebenfalls mitzubringen.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: möglich 
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

    Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.

    Hinweise für Halle (Saale): Änderung der Hauptwohnung (Statuswechsel Wohnsitz)

    Die Antragstellung hat persönlich oder durch ein meldepflichtiges Familienmitglied zu erfolgen.

    Für die Änderung Hauptwohnung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.

    Ab sofort können Sie die Bearbeitungszeit für die Änderung Ihrer Hauptwohnung verkürzen, in dem Sie den Online-Dienst Voranmeldung Änderung einer Nebenwohnung in Halle zur Hauptwohnung nutzen.

    Die Antragstellung hat persönlich oder durch ein meldepflichtiges Familienmitglied zu erfolgen.

    Für die Änderung Hauptwohnung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.

    Ab sofort können Sie die Bearbeitungszeit für die Änderung Ihrer Hauptwohnung verkürzen, in dem Sie den Online-Dienst Voranmeldung Änderung einer Nebenwohnung in Halle zur Hauptwohnung nutzen.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 05.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Meldeschein, Wohnsitz ummelden, Wohnsitzwechsel, Wohnsitzummeldung, Wohnsitzabmeldung, Wohnsitz, ummelden, Wohnsitzanmeldung, Anmeldung, Hauptwohnsitz, Anmeldebescheinigung, Anmeldebestätigung, Umzug, Ummeldung, Ummeldebestätigung, Wohnsitz anmelden, Einwohnerwesen, Ummeldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Meldewesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)