zweites juristisches Staatsexamen Abnahme

    Zweite juristische Staatsprüfung absolvieren

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie sind Rechtsreferendar oder Student der Rechtswissenschaft und wollen sich über den Ablauf des zweiten juristischen Staatsexamen informieren? In diesem Fall finden Sie Informationen hier.

    Beschreibung

    Mit der Abnahme des zweiten juristischen Staatsexamen endet Ihr Juristischer Vorbereitungsdienst. Mit erfolgreichem Bestehen der Prüfung erwerben Sie die Befähigung zum Richteramt und sind berechtigt, die Bezeichnung "Assessor" oder "Assessorin" zu führen.

    Die Prüfung besteht aus 8 Aufsichtsarbeiten mit einer Dauer von 5 Zeitstunden und einer mündlichen Prüfung. Nach erfolgreichem Absolvieren der Prüfung wird durch das Landesjustizprüfungsamt ein Zeugnis erteilt.

    Zuständigkeit

    Einzelne Fragen zum Prüfungsverfahren beantwortet das Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz- und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt - Landesjustizprüfungsamt -

    Adresse

    Hausanschrift

    Halberstädter Straße 8

    39112 Magdeburg

    Eingang Nordost

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 56701

    Fax: 0391 5675024

    E-Mail: poststelle.ljpa@mj.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Hinweis: Erforderliche Unterlagen müssen Sie bereits bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst vorlegen oder währenddessen erwerben.

    Voraussetzungen

    • Sie haben das erste juristische Staatsexamen und den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Zulassung zur Prüfung erfolgt automatisch nach erfolgreichem Durchlaufen der Ausbildungsstationen, so dass ein gesonderter Zulassungsantrag nicht notwendig ist.

    Jeder Prüfling wird durch das Prüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die Aufsichtsarbeiten werden im 20. Ausbildungsmonat in einem Zeitraum von 2 Wochen angefertigt. Nach Anfertigung der Arbeiten absolviert der Prüfling die Wahlstation des Vorbereitungsdienstes, während die Aufsichtsarbeiten durch 2 Prüfer / Prüferinnen bewertet werden. Hiernach erfolgt eine Ladung zur Prüfung, welche zu Beginn des 25. Ausbildungsmonats stattfindet. Diese besteht aus einem Aktenvortrag, und 5 Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Anwalt und Schwerpunkt). Mit Bestehen der Prüfung ist der juristische Vorbereitungsdienst abgeschlossen.

    Fristen

    Keine.

    Den Antrag auf Notenverbesserung müssen Sie spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin beim Prüfungsamt beantragen. Innerhalb dieser Frist müssen Sie auch die Prüfungsgebühr entrichten. Soweit zwischen der ersten mündlichen Prüfung und dem nächsten Prüfungstermin ein kürzerer Zeitraum liegt, können Sie die Wiederholung zur Notenverbesserung noch im dritten auf die mündliche Prüfung folgenden Prüfungstermin absolvieren.

    Bearbeitungsdauer

    Das Prüfungsverfahren dauert knapp 6 Monate.

    Kosten

    Für das erstmalige Ablegen der Prüfung fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt am 28.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    zweite juristische Staatsprüfung, Zweites Staatsexamen, Assessorexamen, Befähigung zum Richteramt, Rechtsreferendariat, Juristischer Vorbereitungsdienst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de