Betreuungsgeld beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Betreuungsgeld beantragen wollen, beachten Sie bitte, dass das derzeit nur noch in Bayern als Landesleistung möglich ist.
Das Betreuungsgeldgesetz des Bundes wurde am 21.07.2015 vom Bundesverfassungsgericht formal für verfassungswidrig erklärt. Die früher zuständigen Behörden dürfen seitdem keine Anträge mehr bewilligen.
Bereits bewilligtes Betreuungsgeld wird weitergezahlt.
Wenn Sie bereits einen Bewilligungsbescheid haben, können Sie pro Kind Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich erhalten. Das Betreuungsgeld können Sie bis zum 3. Geburtstag des Kindes, maximal für 22 Lebensmonate bekommen.
Wenn Sie für Ihr Kind eine öffentlich geförderte Tagesbetreuung in Anspruch nehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Betreuungsgeld.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Leistungen nach dem SGB XII
Beschreibung
Aufgaben
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Kapitel 3 des Sozialgesetzbuches XII)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kapitel 4 des Sozialgesetzbuches XII)
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen (bspw. Bestattungskosten)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Postfachadresse
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Glade (Sachgebietsleiterin)
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
In Bayern wurde das Betreuungsgeld als Landesleistung wieder eingeführt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ Themengruppe A am 09.11.2016
Stichwörter
Kinderbetreuung, Herdprämie