Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 20-22

    39340 Haldensleben

    Öffnungszeiten

    Montag: 9-12 Uhr Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Mittwoch: 9-12 Uhr Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Freitag: 9-12 Uhr  Sowie jeden ersten Samstag im Monat 10-12 Uhr. Hinweis: Die Sprechzeiten für Bürger in den Fachabteilungen im Rathaus sind abweichend: Montag geschlossen Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Freitag: 9-12 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@haldensleben.de

    Telefon Festnetz: +49 3904 4792512

    Fax: +49 3904 4792599

    Weitere Informationen

    Bushaltestelle: Markt

    Bahnhof: 15 min Fußweg
    Verbindung: Haldensleben - Magdeburg
    Haldensleben - Wolfsburg

    Parkplätze vorhanden

    Behindertengerechter Zugang

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2011

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 31.08.2020

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020