Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Hinweise für Halle (Saale): Zweitwohnsitz abmelden
Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl in der Meldebehörde, wie auch in der Steuerbehörde vorstellig werden müssen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl in der Meldebehörde, wie auch in der Steuerbehörde vorstellig werden müssen.
Online-Dienst
Online-Abmeldung einer Nebenwohnung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein
Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Marktplatz 1" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen:
- Elektronische Terminvereinbarung
- telefonisch über Bürgertelefon 0345 221 0 oder über die 115 (nur innerhalb von Halle (Saale))
Zugeordnete Bereiche:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin) So: geschlossen
Kontakt
Formulare
Anmeldeformular bei der Meldebehörde der Stadt Halle (Saale)
Hinweisblatt für ausländische Staatsangehörige zur An- und Ummeldung
Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung gemäß § 22 BMG
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges
Datenschutzhinweis Meldeangelegenheiten
Vollmacht - allgemein
Datenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister
Abmeldung bei der Meldebehörde Stadt Halle (Saale)
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Personalausweis, Reisepass
Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein
Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Am Stadion 6" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen:
- Elektronische Terminvereinbarung
- telefonisch über Bürgertelefon 0345 221 0 oder über die 115 (nur innerhalb von Halle (Saale))
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Do: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)  Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Formulare
Abmeldung bei der Meldebehörde Stadt Halle (Saale)
Anmeldeformular bei der Meldebehörde der Stadt Halle (Saale)
Datenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Personalausweis, Reisepass
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise für Halle (Saale): Zweitwohnsitz abmelden
- formlose Abmeldung per E-Mail (bei der Steuerbehörde)
- schriftliche Abmeldung (bei der Meldebehörde, bitte das unten aufgeführte Formular verwenden)
- formlose Abmeldung per E-Mail (bei der Steuerbehörde)
- schriftliche Abmeldung (bei der Meldebehörde, bitte das unten aufgeführte Formular verwenden)
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Halle (Saale): Zweitwohnsitz abmelden
- persönlich
- schriftlich
- per E-Mail (gilt nicht für die Meldebehörde)
- per Fax
- persönlich
- schriftlich
- per E-Mail (gilt nicht für die Meldebehörde)
- per Fax
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz