Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Hauptwohnsitz anmelden

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aus einem anderen Wohnort zu- oder innerhalb des bisherigen Wohnortes umziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Anmeldung möglich.

    Online-Dienst

    Zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA)

    ID: L100008_410387548

    Beschreibung

    Das Bürgeramt der Stadt Dessau-Roßlau bietet allen Bürgern den neuen Online-Dienst "Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)" an.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes ist zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadt Dessau-Roßlau - Bürgeramt

    Beschreibung

    Für zahlreiche Dienstleistungen des Bürgeramtes ist für die Erledigung vorab ein Termin zu vereinbaren.

    • über die Service-Nummer 0340 204-2133

    • aber auch online
      Zwischenzeitlich stornierte Termine werden automatisch für eine erneute Buchung zur Verfügung gestellt. Schauen Sie gerne regelmäßig nach freien Terminen.

    • über das zentrale Mailpostfach des Bürgeramtes buergeramt@dessau-rosslau.de  

    Adresse

    Hausanschrift

    Zerbster Straße 4

    06844 Dessau-Roßlau

    Haltestellen

    • Haltestelle: August-Bebel-Platz
      Linie:
      • Straßenbahn: August-Bebel-Platz
    • Haltestelle: Bauhaus Museum
      Linie:
      • Straßenbahn: Bauhaus Museum

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag*: 08.00 - 12.00 Uhr *Öffnung nur jeden 1. Samstag im Monat für einen terminfreien Sprechtag. WICHTIG: Für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten im Bürgeramt ist vorab eine Terminvereinbarung erforderlich! * über die Service-Nummer 0340 204-2133 * aber auch online (Zwischenzeitlich stornierte Termine werden automatisch für eine erneute Buchung zur Verfügung gestellt. Schauen Sie gerne regelmäßig nach freien Terminen.) * über das zentrale Mailpostfach des Bürgeramtes buergeramt@dessau-rosslau.de

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0340 204-2033

    Fax: 0340 204-2692933

    Telefon Festnetz: 0340 204-1633

    E-Mail: buergeramt@dessau-rosslau.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht im gesamten Erdgeschoss

    Stichwörter

    Bürgeramt

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die persönliche Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Wird eine Online-Anmeldung angeboten, benötigen Sie:

    • ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID),
    • einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN),
    • ein NFC-fähiges Smartphone, auf dem die Ausweis-App 2 installiert ist,
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente zum Download im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer Haupt- oder alleinigen Wohnung oder Änderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aus einem anderen Wohnort zu- oder innerhalb des bisherigen Wohnortes umziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Anmeldung möglich.

    Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.

    Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.

    Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.

    Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:

    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung wird Ihnen ein ausgefüllter Meldeschein vorgelegt, dessen Daten Sie zu überprüfen haben und durch Ihre Unterschrift zu bestätigen haben.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anzumelden.

    Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 17.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Stichwörter

    Anmeldebestätigung, Wohnsitz ummelden, Umzug, Wohnsitz anmelden, Gemeinde, Meldewesen, Ummeldebescheinigung, Wohnsitzwechsel, Wohnung, Wohnsitzanmeldung, Einwohnerwesen, ummelden, Anmeldebescheinigung, Ummeldebestätigung, Wohnsitzummeldung, Ummeldung, Meldeschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English