Elterngeld Berechnung

    Informationen zur Elterngeld-Berechnung

    Beschreibung

    Wenn Sie Elterngeld beantragt haben, wird die Höhe des Elterngelds durch die zuständige Elterngeldstelle berechnet.

    Das Elterngeld orientiert sich an dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, das dem betreuenden Elternteil im maßgeblichen Bemessungszeitraum vor der Geburt zur Verfügung stand. Der maßgebliche Bemessungszeitraum bei Nichtselbstständigen sind die letzten 12 Monate vor der Geburt, bei Selbstständigen (und Mischeinkünften) der letzte Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) vor der Geburt.

    Unberücksichtigt bleiben Monate

    • mit Bezug von Mutterschaftsgeld,
    • mit Bezug von Elterngeld (ohne Berücksichtigung von Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung für Geburten bis zum 30.06.2015)
    • mit Bezug von ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 14. Lebensmonat
    • in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- und Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist.

    Statt dieser Monate werden bei Nichtselbstständigen weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen und bei Mischeinkünften ist auf Antrag der vorangegangene steuerliche Veranlagungszeitraum (bzw. die diesem zu Grunde liegenden Gewinnermittlungszeiträume) maßgeblich.

    Als durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt Ihres Kindes werden maximal EUR 2.770 berücksichtigt.

    Zur Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens wird als Einkommensnachweis benötigt:

    • bei Nichtselbstständigen: Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen

    • bei Selbstständigen: Steuerbescheid

    Sonstige Bezüge (insbes. Einmalzahlungen) sowie steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen berücksichtigt.

    Abzüge für Steuern und Sozialabgaben werden pauschaliert ermittelt. Außerdem wird monatlich eine Pauschale für Werbungskosten in Höhe von EUR 83,33 abgezogen.

    Höhe des Basiselterngeldes:

    Anspruchsberechtigte erhalten mindestens EUR 300,00 und maximal EUR 1.800.

    Das entfallende Einkommen wird bei einem durchschnittlichen monatlichen  Nettoeinkommen vor der Geburt folgendermaßen ersetzt:

    • von EUR 1.240 und mehr zu 65 Prozent,
    • von EUR 1.220 zu 66 Prozent und
    • zwischen EUR 1.000 und EUR 1.200 zu 67 Prozent.

    Für Geringverdiener gibt es einen höheren Prozentsatz.

    Höhe des ElterngeldPlus:

    Die Höhe des ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld.

    Sie erhalten doppelt so lange Elterngeld, aber höchstens die Hälfte des vollen Basiselterngeldes.

    Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag:

    Sie erhalten einen Geschwisterbonus zusätzlich zum errechneten Elterngeld, wenn und solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwisterkinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben. Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Ihnen zustehenden Elterngeldes, bei Bezug von Basiselterngeld mindestens EUR 75,00 monatlich, bei Bezug von  ElterngeldPlus mindestens EUR 37,50 monatlich.

    Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld bei Basiselterngeld um je EUR 300,00 für jedes weitere Mehrlingskind (bei ElterngeldPlus um EUR 150,00).

    Online-Dienst

    ST: Elterngeld

    ID: L100008_406223155

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 30.01.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Ansprechpartner

    Für Sachsen-Anhalt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular ( von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich)
    • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes
    • Einkommensnachweise
    • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
    • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
    • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Elterngeld kann rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ Themengruppe A am 07.12.2016

    Version

    Technisch erstellt am 03.07.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 09.04.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Basiselterngeld, Elterngeld Plus, Basis Elterngeld, Mehrlingsgeburten, ElterngeldPlus, Familiengeld, Geschwisterbonus, Elterngeld berechnen, Erziehungsgeld, Elternzeit, Basis-Elterngeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)