In Beherbergungsstätten anmelden
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 9-12 Uhr Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Mittwoch: 9-12 Uhr Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Freitag: 9-12 Uhr  Sowie jeden ersten Samstag im Monat 10-12 Uhr. Hinweis: Die Sprechzeiten für Bürger in den Fachabteilungen im Rathaus sind abweichend: Montag geschlossen Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Freitag: 9-12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bushaltestelle: Markt
Bahnhof: 15 min Fußweg
Verbindung: Haldensleben - Magdeburg
Haldensleben - Wolfsburg
Parkplätze vorhanden
Behindertengerechter Zugang
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Die Meldescheine erhalten Sie vom Leiter der Beherbergungsstätte.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 11.01.2016