• Colbitz (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt)
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen beantragen

Sie haben aufgrund des Verdienstausfalls Mehraufwendungen und Ihre Existenz ist gefährdet? Erfahren Sie hier, wie Ihnen diese Mehraufwendungen erstattet werden können.

Beschreibung

Insbesondere Selbstständigen können aufgrund des Verdienstausfalls bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot Mehraufwendungen entstehen. Beispielsweise müssen viele Selbstständige aufgrund der Existenzgefährdung ihre Wertsachen verpfänden.

Wenn Sie auch davon betroffen sind, können diese Mehraufwendungen in angemessenem Umfang erstattet werden.  

Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Kann-Leistung“. Das heißt die Behörde hat einen Spielraum zur Beurteilung, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist.

Online-Dienst

Onlineantrag bei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz

ID: L100008_392581703

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Version

Technisch erstellt am 29.04.2021

Technisch geändert am 06.12.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Zuständigkeit

Für die Erstattung wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis über die entstandenen Mehraufwendungen
  • Zahlungsnachweise
  • Nachweis der Existenzgefährdung

Voraussetzungen

Bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot haben Sie Anspruch auf Entschädigung für entstehende Mehraufwendungen, wenn

  • Sie einen Anspruch auf Entschädigung Ihres Verdienstausfalls haben,
  • die Mehraufwendungen aufgrund des Verdienstausfalls entstehen und
  • Ihre Existenz gefährdet ist.

Handlungsgrundlage(n)

§ 56 Infektionsschutzgesetz, Abs. 4. Satz 1

Hinweise für Sachsen-Anhalt: Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen

Kosten

Keine.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 16.04.2020

Version

Technisch erstellt am 06.04.2020

Technisch geändert am 27.05.2024

Stichwörter

Betriebskosten während Verdienstausfallzeiten, Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020