Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen beantragen
Sie haben aufgrund des Verdienstausfalls Mehraufwendungen und Ihre Existenz ist gefährdet? Erfahren Sie hier, wie Ihnen diese Mehraufwendungen erstattet werden können.
Beschreibung
Insbesondere Selbstständigen können aufgrund des Verdienstausfalls bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot Mehraufwendungen entstehen. Beispielsweise müssen viele Selbstständige aufgrund der Existenzgefährdung ihre Wertsachen verpfänden.
Wenn Sie auch davon betroffen sind, können diese Mehraufwendungen in angemessenem Umfang erstattet werden.
Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Kann-Leistung“. Das heißt die Behörde hat einen Spielraum zur Beurteilung, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist.
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Onlineantrag bei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz
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Zuständigkeit
Für die Erstattung wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über die entstandenen Mehraufwendungen
- Zahlungsnachweise
- Nachweis der Existenzgefährdung
Voraussetzungen
Bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot haben Sie Anspruch auf Entschädigung für entstehende Mehraufwendungen, wenn
- Sie einen Anspruch auf Entschädigung Ihres Verdienstausfalls haben,
- die Mehraufwendungen aufgrund des Verdienstausfalls entstehen und
- Ihre Existenz gefährdet ist.
Rechtsgrundlage(n)
§ 56 Infektionsschutzgesetz, Abs. 4. Satz 1
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 16.04.2020
Stichwörter
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, Betriebskosten während Verdienstausfallzeiten