Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung

    Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.

    Online-Dienst

    Ihr Rundfunkbeitrag - Online-Service schnell und sicher

    ID: L100008_405256545

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50829 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 221 50610

    Internet

    Stichwörter

    Gebühreneinzugszentrale, Rundfunkbeitrag

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF" im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie oder
    • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens "RF"
    • bedarfsweise weitere Nachweise

    Achtung: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Das Original ist zum dortigen Verbleib bestimmt. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.
     

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

    • Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
    • Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
    • Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent

    Hinweis: Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
    Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.

    Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.

    Fristen

    Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von zwei Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

    Kosten

    Antragsverfahren und Prüfung: keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Rundfunkbeitragspflicht, Beitragsservice, Beitragspflicht, Fernsehgebühr, Rundfunkgebühr, Radio, Deutschlandradio, MDR, GEZ-Pflicht, Hörfunk, WDR, ARD, Dritte Programme, SWR, ZDF, Fernsehen, Rundfunkbeitrag, RF, BR, HR, GEZ, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Rundfunkfinanzierung, NDR

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English